Das Leitungsteam CC präzisiert aufgrund diverser Anfragen und Unklarheiten die Anwendung des Art. 7.9 Abs. 4 des Springreglements SVPS auf die Starts in CC-Prüfungen: Für alle Prüfungen ab Niveau B1 gelten diese Bestimmungen weder fürs Gelände noch für die Springprüfungen, da ab diesen Stufen mindestens ein Silbertest vorgewiesen werden muss. Es sind weiterhin Cross-Gamaschen und Bandagen an allen Beinen erlaubt.
In Jump-Green-Prüfungen hingegen, wo die Teilnahme mit einem Brevet möglich ist, gelten die Bestimmungen gem. Art. 7.9. Abs. 4 SR vollumfänglich.
Marius Marro
Chef Technik