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Springen

FEI entscheidet im Fall Nadja Peter Steiner

26 Februar 2020 18:30

Nadja Peter Steiner, Schweizer Springreiterin und Mitglied des Elite-Kaders, wurde von der Fédération Equestre Internationale (FEI) für zwei Jahre gesperrt. Die Entscheidung des FEI-Tribunals geht auf eine Dopingkontrolle zurück, die während des CSI3*-W von Tetouan (MAR) vom 5. bis 8. Oktober 2017 bei ihrem Pferd Saura de Fondcombe vorgenommen wurde und Spuren der verbotenen Substanz (Banned Substance) O-Desmethyltramadol nachwies.

 

Nadja Peter Steiner von der FEI für zwei Jahre gesperrt. Nadja Peter Steiner von der FEI für zwei Jahre gesperrt.

Die Sperre von Nadja Peter Steiner trat am 25. Februar 2020 um 0.01 Uhr in Kraft und betrifft die Teilnahme sowohl an internationalen wie auch nationalen Turnieren. Das Verfahren gegen die in Frankreich wohnhafte Reiterin ist seit mehreren Jahren hängig, da ein Fremdverschulden des Medikationsbefundes durch einen Angestellten des Turnierveranstalters (königliche marokkanische Garde) vermutet wurde. Die ursprünglich verhängte provisorische Sperre wurde im August 2018 nach 9 Monaten aufgehoben. Ein Fremdverschulden konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, weshalb das FEI-Tribunal nun definitiv entschieden hat.

Nadja Peter Steiner kann innert 21 Tagen beim Court of Arbitration for Sports (CAS) gegen den Entscheid des FEI-Tribunals Berufung einlegen.

O-Desmethyltramadol ist ein Metabolit des Schmerzmittels Tramadol, das ausschliesslich in der Humanmedizin eingesetzt wird und für Pferde nicht zugelassen ist. Fünf Tage nach der positiven Medikationskontrolle wurde Saura de Fondcombe anlässlich des CSIO3*-W von Rabat (MAR) erneut getestet, wobei das Resultat negativ ausfiel. Die einstweilige Sperre des Pferdes wurde nach zwei Monaten im Januar 2018 denn auch wieder aufgehoben.

Gemäss der Rechtsanwältin von Nadja Peter Steiner, Dr. Monika Gattiker, ist das Urteil nur schwer verständlich: «Nadja Peter Steiner wurde angewiesen, ihr Pferd während der rund 30-minütigen Siegerehrung einem ihr unbekannten Angestellten des Turnierveranstalters, einem Mitglied der königlichen marokkanischen Garde, zu übergeben. Ein Turnierfotograf hat dokumentiert, dass das Pferd dieser Person während der Siegerehrung die Hand ableckte. Tramadol wird in ganz Nordafrika weitverbreitet missbraucht, es gilt als das Kokain der Armen. Dass ein Ablecken der Hand in dieser Situation genügte, um einen positiven Test zu verursachen, ist bekannt. Nadja Peter Steiner hatte keine Möglichkeit, mit dieser Person Kontakt aufzunehmen. Im offensichtlichen Widerspruch zu dem Fotobeweis behauptete die königliche marokkanische Garde in einem Schreiben im April 2018, dass die Angestellten des Turnierveranstalters keinerlei Kontakt mit den Pferden gehabt hätten. Nadja Peter Steiner wird hier für einen Vorgang verantwortlich gemacht, über den sie keinerlei Kontrolle hatte.»

Weitere Informationen:
Charles F. Trolliet, Präsident Schweizerischer Verband für Pferdesport SVPS,
Tel.: +41 79 205 32 91; E-Mail: c.trolliet@fnch.ch

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