Das Thema Prüfungsteilung betrifft Artikel 3.6 Prüfungsfelder 70 und Artikel 6.5 Anzahl Starts. Wird eine Prüfung aufgrund der Anzahl Nennungen in verschiedene Serien aufgeteilt, dürfen in jeder Serie die entsprechende Anzahl erlaubter Pferde geritten werden. Die Serien werden wie separate Prüfungen ausgetragen.
Sofern der Veranstalter eine Nachnennphase vorsieht, dürfen auf die freien Startplätze in den Serien zusätzliche Reiterpaare und auch bereits in einer anderen Serie gemeldete Reiter und Pferde genannt werden. Die erlaubte Anzahl Pferde pro Serie resp. Starts gemäss Artikel 6.5 darf dabei nicht überschritten werden.
Monika Elmer, Chefin Technik