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Dossier: Veterinärmedizin

Chip-Obligatorium für die Eintragung von Pferden ab 1. Januar 2016

16 November 2015 14:03

Ab dem 1. Januar 2016 müssen alle Pferde, die neu ins Sportpferderegister des SVPS eingetragen werden, elektronisch identifizierbar («gechipt») sein.

Bereits heute sind viele Pferde in der Schweiz mit einem Mikro-Chip versehen, mit dem ihre Identität, in Zusammenhang mit dem Signalement, eindeutig nachweisbar ist. 

Bei folgenden Tieren wird schon jetzt ein solcher Chip verlangt:

  • in der Schweiz geborene Pferde ab 1.1. 2011,
  • Pferde, die vor dem 1.1.2011 geboren sind und für welche ein Equidenpass erst nach dem 30.11.2013 ausgestellt wurde,
  • und Pferde jeglichen Alters gemäss Vorschriften von gewissen Zuchtorganisationen.

Pferde aus der EU sind mit einigen Ausnahmen) auch gechipt (Verordnung 504/2008 der Europäischen Kommission).

Um einen FEI-Pass (Recognition Card) zu erhalten, muss ebenfalls jedes Pferd, auch wenn es schon im Sportpferderegister des SVPS eingetragen ist, gechipt werden.

Die Bestimmungen betreffend das Signalement des Pferdes (Pferdepass) bleiben wie bisher bestehen.

Marco Hermann, Präsident der Veterinärkommission

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