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Empfehlungen und Massnahmen des SVPS im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie (COVID-19)

16 März 2020 17:00

Aufgrund der aktuellen Situation informiert der Vorstand des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) über die folgenden Empfehlungen und Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie (COVID-19). Diese gelten vorerst bis am 30. April 2020.

  1. Grundsätzlich gelten die Auflagen des Bund gemäss COVID-19-Verordnung 2 (bis 19. April 2020)
  2. Der SVPS zählt auf die Eigenverantwortung und Solidarität aller Pferdesportfreunde und -verbände.
  3. Dem Pferdewohl ist in der aktuellen Situation bestmöglich Rechnung zu tragen.


Turniere und Ausbildungskurse

Gemäss COVID-19-Verordnung 2 sind alle Turniere bis am 19. April 2020 abzusagen oder zu verschieben. Dies betrifft auch Grundausbildungs- und Brevetkurse.

Wir werden uns bemühen, Lösungen für die Terminkoordination von verschobenen Veranstaltungen zu finden.


Reitschulbetrieb sowie Versorgung und Bewegung der Pferde

> Bitte beachten Sie unsere Mitteilung vom 17.03.2020: Pferdesport und Coronavirus: Spezifische Massnahmen und Empfehlungen für Pferdebetriebe und Pferdesportler


SVPS-Veranstaltungen und -Sitzungen

Alle direkt vom SVPS organisierten Veranstaltungen, die bis am 30. April stattfinden sollten, werden umgehend abgesagt oder verschoben. Dies betrifft insbesondere vom SVPS organisierte Kurse (Richterkurse usw.), vom SVPS organisierte Trainings sowie Grundausbildungs-, Brevet- und Lizenzprüfungen. Auch die Präsenzsitzungen von Disziplinen, Kommissionen und anderen Gremien des SVPS finden bis auf Weiteres nicht statt; sie können nötigenfalls durch Telefonkonferenzen ersetzt werden.

Die Mitgliederversammlung vom 4. April 2020 wird abgesagt. Wir prüfen, welche weiteren Massnahmen im Zusammenhang mit dieser Absage getroffen werden müssen.


Weitere Veranstaltungen

Die Mitgliederverbände des SVPS und die ihnen angeschlossenen Vereine sind aufgerufen, sich Gedanken zu machen, welche Massnahmen im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten (interne Veranstaltungen, Kurse, Versammlungen usw.) zu treffen sind. Menschenansammlungen – auch solche, die die Auflagen von Bund und Kantonen erfüllen – sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Hygiene- und Social-Distancing-Massnahmen sind auf jeden Fall einzuhalten.


SVPS-Geschäftsstelle

Die Organisation der SVPS-Geschäftsstelle wurde so angepasst, dass die Dienstleistungen unter Wahrung der grösstmöglichen Sicherheit für die Mitarbeitenden solange möglich weiterhin erfüllt werden können.

Der Schalter der SVPS-Geschäftsstelle ist hingegen geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen weiterhin zu den gewohnten Bürozeiten per Telefon und E-Mail zur Verfügung.

Dokumente können Sie uns gerne auch per Post zustellen. Unseren Briefkasten vor der Geschäftsstelle können Sie ebenfalls gerne nutzen - bitte informieren Sie uns, wenn Sie dort ein Dokument deponieren.

Wir verfolgen die Entwicklung kontinuierlich. Wenn nötig passen wir unsere Empfehlungen an und informieren Sie umgehend. Der Vorstand ist sich der Tragweite der Massnahmen bewusst. Angesichts der Epidemie geht die Sicherheit vor und steht über sportlichen und wirtschaftlichen Argumenten.

Bei Fragen: info@fnch.ch

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