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Neue Bestimmungen an Schweizermeisterschaften betreffend Staatsangehörigkeit

06 März 2017 10:48

Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 8. Februar eingehend den Passus betreffend Startberechtigung an den Schweizermeisterschaften diskutiert. 2008 wurde eingeführt, dass liechtensteinische Athleten an den Schweizermeisterschaften aller dem SVPS unterstehenden Pferdesportdisziplinen starten dürfen, im Nachwuchs auch Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C. Dies gab aber immer wieder zu Diskussionen Anlass – obschon es in all den Jahren nur ganz wenige Starts gab.

Der Vorstand hat nun beschlossen, dass in allen Kategorien nur noch Athleten mit Schweizer Pass starten können – wie es auch bei FEI-Championaten der Fall ist. Doppelbürger sollen künftig nur noch an den Schweizermeisterschaften starten können, sofern sie im laufenden Jahr nicht für ihr anderes Land international starten. Eine Ausnahme kann bei jenen Personen gemacht werden, bei welchen das Einbürgerungsverfahren soweit fortgeschritten ist, dass die letzte Bestätigung des Kantons resp. der Eidgenossenschaft vorliegt, dass alle Bedingungen erfüllt sind und nur noch der Pass ausgestellt werden muss. Dies funktioniert identisch bei der FEI. Ein Nachwuchsreiter (bis 18 Jahre) kann zwar unter gewissen Bedingungen international für die Schweiz starten (an CI), jedoch nicht an den Nationenwertungen (CIO) sowie den internationalen Championaten.

Analog der FEI-Regelung dürfen in Voltige die Longenführer eine andere Nationalität als die Voltigierer haben.

Diese Anpassung tritt sofort in Kraft und wurde per Anfang März in die Schweizermeisterschaftsreglemente der einzelnen Disziplinen eingearbeitet. Lediglich für Voltige gilt die Regelung erst ab 1. Januar 2018. Dies weil sich die Teams, die im Nachwuchs zum Teil Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C beinhalten, seit Herbst auf die neue Saison vorbereitet haben und nicht jetzt einfach schnell die Teamzusammensetzung geändert werden kann.

Die Reglemente sind hier zu finden:

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