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Rollkur: Einordnung und Beurteilung des Verhaltens auf dem Abreitplatz

16 März 2015 08:00

Seit dem 1. Januar 2014 ist das Barren von Springpferden sowie die sogenannte Rollkur in der Schweiz gemäss einer entsprechenden Ergänzung der Tierschutzverordnung verboten. Nun hat der Schweizerische Verband für Pferdesport konkrete Massnahmen erarbeitet. Er sensibilisiert und bildet seine Offiziellen aus. Sie sollen sicher und überzeugt das Verhalten von Reiter und Pferd auf dem Abreitplatz einordnen und beurteilen, um bei allfälligen Grenzüberschreitungen sofort einzugreifen.

Der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS setzt sich für eine nachhaltige Wirkung zum Wohl der Pferde ein. Um dies in Bezug auf die Einordnung der Rollkur zu gewährleisten, müssen als Erstes die Definitionen geklärt werden. Wie wird die Rollkur eigentlich erkannt? Wann ist eine Kopf-Hals-Stellung zu tief? Wann fühlt sich das Pferd nicht mehr wohl unter dem Reiter und anhand welcher Verhaltensanzeichen sieht man dies?

Information und Ausbildung ist das A und O

Um diese Fragen sicher beantworten zu können, werden die Offiziellen nun sensibilisiert und ausgebildet. Dafür hat der SVPS einen Film der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN an die Schweizerischen Gegebenheiten angepasst. So soll die Thematik anhand von möglichst wahrheitsgetreuen Beispielen visualisiert werden. Unter fachkundiger Leitung wird der Film anlässlich der Ausbildungstage für Offizielle zusammen mit der dazugehörenden Dokumentation studiert und anschliessend über Beispielfälle und Erfahrungen diskutiert.

Um die Offiziellen für den Ernstfall auf dem Turnierplatz optimal vorzubereiten, besuchen sie zusätzlich in den kommenden Monaten einen Kurs zum Thema Konfliktmanagement (siehe auch Interview mit Dressurrichterin Steffy Kuriger im «Bulletin» 02/2015). Jene, die diesen Kurs bereits besucht haben, sind sehr zufrieden und stufen ihn als sehr praxisrelevant und interessant ein.

Neben dem Film zur Einordnung und Beurteilung des Verhaltens von Pferd und Reiter auf dem Abreitplatz hat der SVPS weitere Unterlagen zuhanden der Offiziellen vorbereitet. Sie gelten als Grundlage für die Einordnung des Verhaltens auf dem Abreitplatz einer offiziellen Veranstaltung und dienen den Richtern und Technischen Delegierten (TD) als Handlungsleitfaden für eine mögliche Verwarnung oder einen Ausschluss ­eines Teilnehmers von einer Prüfung oder einer Veranstaltung.

Den Film «Beobachtungen von Pferd und Reiter – Handlungsleitfaden für den Abreitplatz» kann jeder Interessierte zweisprachig auf der Webseite des SVPS anschauen. Neben den Offiziellen sollen insbesondere die Reiterinnen und Reiter, aber auch alle anderen Personen, die sich mit Pferden beschäftigen, sensibilisiert und informiert werden.

Kriterienkatalog – Beobachtungen von Pferd und Reiter

Im Kriterienkatalog werden unterschiedliche Erscheinungsbilder des Miteinanders von Pferd und Reiter gewissenhaft, fach- und sachgerecht eingeordnet. Wendet man den Katalog korrekt und konsequent an, so ist es möglich, sämtliche Situationen, die sich auf einem Abreitplatz ereignen können, in drei Kategorien einzuteilen: «pferdegerecht», «auffällig» und «nicht pferdegerecht».

Verwarnungsweg – Handlungsleitfaden für Richter und Technische Delegierte

Der Verwarnungsweg zeigt auf, wie sich die Verlaufskontrolle auf dem Abreitplatz gestaltet. Von «Kein Handlungsbedarf» über die erste Ansprache, die Verwarnung nach erfolgter zweiter Ansprache bis zu einem möglichen Ausschluss von der Prüfung oder Veranstaltung, wenn der Reiter sein Verhalten nicht unverzüglich positiv anpasst.

Was ist Rollkur?

Seit dem 1. Januar 2014 wird in der Tierschutzverordnung TSchV neben dem Barren auch die sogenannte «Rollkur» ausdrücklich als eine beim Pferd verbotene Handlung aufgeführt (Artikel 21 h). Merkmale dieser vor allem beim Dressurreiten eingesetzten Methode der Hyperflexion sind eine besonders tiefe Kopf-Hals-Einstellung und ein überspannter Rücken, die durch gewaltsame Einwirkung der Hand des Reiters oder von Hilfsmitteln erzwungen werden.

Es kommt damit zu einer Art Einrollen des Kopfes, weshalb diese Methode auch Rollkur genannt wird. Tierschutzrelevant sind Extremfälle, bei denen die falsche Einwirkung des Reiters bzw. falsche Verwendung des Hilfsmittels sowie die unnatürliche Haltung des Pferdes offensichtlich sind und die Hyperflexion über mehrere Minuten andauert.

In einem Interview gegenüber dem «Bulletin» (Ausgabe 02/2014) hat Hans Wyss, Direktor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, erläutert: «Wenn ich die Rollkur jemandem beschreiben muss, dann beschreibe ich sie als ein extremes Überdehnen, also ein ‹Einrollen› des Pferdehalses, das unter Zwang geschieht, so dass sich das Pferd aus dieser Haltung nicht befreien kann.» Die Rollkur sei also eine gewaltsame Methode, die dem Pferd körperliche und psychische Schmerzen zufüge.

Das ganze Interview mit Hans Wyss können Sie hier nachlesen.

 

Nicole Basieux

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