Voraussetzungen für einen Start an einer internationalen Veranstaltung eine gültige (bezahlte) Schweizer Lizenz. Zudem muss das entsprechende Nennformular ausgefüllt werden (Onlineformular je Disziplin). Der Sportchef der jeweiligen Disziplin ist zuständig für die Startgenehmigung oder eine allfällige Absage. Anschliessend werden sämtliche eingegangenen Nennungen an den Veranstalter weitergeleitet.
Zu beachten ist, dass es bei internationalen Veranstaltungen immer 2 Nennschlüsse gibt (namentlich und definitiv). Eigehalten werden müssen beide Nennschlüsse. Der Reiter kann erst nach dem definitiven Nennschlus resp. nach der Bestätigung durch den Veranstalter mit einer Turnierteilnahme rechnen.