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Wenn ich einen Teil der Brevetprüfung (praktischer oder theoretischer Teil) nicht bestehe, wie lange habe ich Zeit, diesen zu wiederholen?

Kandidatinnen und Kandidaten, die anlässlich der Brevetprüfung eine Teilprüfung nicht bestanden haben, können den nicht bestandenen Teil nur noch innerhalb der nächsten 2 Jahre ab Prüfungsdatum wiederholen. Andernfalls ist die ganze Brevetprüfung zu wiederholen.

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