Betreffend der Wertung in B-Prüfungen gilt ab 1.1.2019 folgende neue Regelung:
Prüfungen Wertung A mit Zeitmessung dürfen erst ab der Kategorie B90 durchgeführt werden. Andere Wertungen wie bis anhin gemäss Artikel 11.21 des aktuellen Springreglements. So ist zum Beispiel auch eine Prüfung mit Idealzeit möglich. Ziel der Antragsteller ist die vermehrte Ausbildung von Reiter und Pferd, deren Schutz und die Förderung der Qualität. Die Zeit soll dabei nicht im Vordergrund stehen.
Für Prüfungen nach Wertung A ohne Zeitmessung gibt es wie bisher keine Gewinnpunkte-beschränkung (gemäss Art. 11.21 Punkt 4). Bei Prüfungen bis B90 nach den erlaubten Wertungen mit Zeitmessung, gilt weiterhin die Gewinnpunktebeschränkung pro Paar.
Weitere Informationen: www.fnch.ch > Disziplin Springen > Reglemente > Springreglement 2019
Monika Elmer, Chefin Technik