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Springen

Stellungnahme des SVPS zum Urteil im Berufungsverfahren im Fall Paul Estermann

20 Januar 2021 14:35

Der in Hildisrieden (LU) wohnhafte Schweizer Springreiter Paul Estermann wurde vom Kantonsgericht Luzern wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz teilweise schuldig gesprochen.

Das Kantonsgericht bestätigt mit Urteil vom 7. Januar 2021 das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgericht Willisau im Wesentlichen. Es spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig, begangen gegenüber dem Pferd Castlefield Eclipse am 28. April 2016 und rund eine Woche davor sowie gegenüber Pferd Lord Pepsi im Herbst 2015.

Bezüglich zweier Vorfälle gegenüber dem Pferd Lord Pepsi im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 wird der Beschuldigte freigesprochen.

Das Urteil des Kantonsgerichts wurde den Parteien schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher noch nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht Luzern wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen und publizieren. Für den Beschuldigten gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Ob Paul Estermann das Urteil an die nächsthöhere Instanz weiterzieht, ist noch unklar.

Der Schweizerische Verband für Pferdesport wird daher die Angelegenheit weiter verfolgen sowie gegebenenfalls notwendige Massnahmen treffen. Dies aber erst nach einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung.

Weitere Informationen

Charles Trolliet, Präsident SVPS
Tel. +41 (0)79 205 32 91, E-Mail: c.trolliet@fnch.ch

Michel Sorg, Equipenchef Springen Elite
Tel. +41 (0)79 723 35 91, E-Mail: m.sorg@fnch.ch

 

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