Die Rechtspflege des SVPS dient der Durchsetzung des Verbandsrechtes im Interesse eines geordneten und fairen Sportbetriebes und zum Schutze des Pferdes.
Die beiden Organe der Verbandsgerichtsbarkeit, die Sanktionskommission SAKO sowie das Verbandsgericht, treffen ihre Entscheide unter Berücksichtigung der anerkannten Grundsätze eines fairen Verfahrens und insbesondere unter der Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prinzips der Verhältnismässigkeit. Sie prüfen von sich aus, ob die Voraussetzungen für eine Sanktion erfüllt sind.
Grundlage für die Entscheide sind dabei die Statuten und Reglemente sowie weitere verbindliche Vorschriften des SVPS.
Zuständigkeiten der Organe
Die Sanktionskommission verhängt bei Verstössen gegen das Generalreglement die entsprechenden Massnahmen und entscheidet über Rekurse. Die SAKO kann Bussen sowie administrative Massnahmen wie Sperren oder Lizenzentzug verhängen (Generalreglement SVPS Anhang I). Als 2. Instanz zur Überprüfung des 1. Entscheids gibt es das Verbandsgericht, das mittels Rekurs angerufen werden kann.
Das Verbandsgericht entscheidet als Schiedsinstanz bei Streitigkeiten über die Anwendung der Rechtssätze des SVPS zwischen Parteien, die der Verbandsgerichtsbarkeit unterstehen und als Beschwerdeinstanz über erstinstanzliche Entscheide der SAKO sowie über die Absetzung von Offiziellen. Verstösse gegen Reglemente wie z.B. Gewinnpunktverstösse werden von der SAKO als erstinstanzliche Kommission geahndet.
Die Mitglieder (4 Mitglieder und 1 Präsident) des Verbandsgerichts sowie der Sanktionskommission (1 Präsident, 4 Mitglieder) werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von 4 Jahren mit Möglichkeit zur Wiederwahl gewählt. Dabei sind Mitglieder des Vorstandes, der Leitungsteam der Disziplinen und Kommissionen, sowie Mitglieder von ständigen Arbeitsgruppen oder Mitarbeitende der Geschäftsstelle nicht wählbar.