Ab dem 1. Januar 2020 gilt ein neues Anforderungsprofil für Aufsichtspersonen auf Abreitplätzen von Dressurprüfungen. Neu ist für diese Funktion keine Richterausbildung mehr erforderlich, und es besteht keine Altersgrenze. Die Aufsichtspersonen müssen jedoch über Erfahrung im Dressursport, eine Dressurlizenz und fundierte Reglementkenntnisse verfügen. Sie arbeiten Hand in Hand mit dem TD und unterstützen diesen bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Als Aufsichtsperson Abreitplatz sind Sie verantwortlich für den geregelten und korrekten Ablauf auf dem Abreitplatz. Sie beobachten das Geschehen auf dem Abreitplatz und pflegen einen wohlwollenden Kontakt zu den Reiterinnen und Reitern. Verhalten sich Personen ungebührlich, unverhältnismässig oder reglementwidrig, sprechen Sie diese an und ergreifen nötigenfalls Massnahmen in Absprache mit dem TD.
Tragen auch Sie zu fairem Dressursport bei! Ergänzende Auskünfte erhalten Sie an der Informationsveranstaltung vom 29. Februar 2020 oder direkt bei der Chefin Technik der Disziplin Dressur, Margret Dreier. Das Merkblatt zu den Aufgaben der Aufsichtsperson Abreitplatz und das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.fnch.ch > Organisatoren > Organisation von Veranstaltungen > Unterlagen für Organisatoren und Offizielle > Dressur > Für Offizielle
Margret Dreier
Chefin Technik der Disziplin Dressur