Ab der Saison 2020 müssen an allen offiziellen Dressurprüfungen sämtliche Pferde bzw. Reiter eine Startnummer tragen. Diese «Kopfnummer» ist vom Reiter mitzubringen und gut sichtbar einseitig am Pferd oder am Reiter zu befestigen, beispielsweise am Zaumzeug, an der Schabracke oder aber am Stiefel oder Arm des Reiters (siehe Art. 4.4 Abs. 7 Dressurreglement).