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Fahrreglement: Das ändert sich 2023

13 Dezember 2022 09:00

© Brigitte Gfeller © Brigitte Gfeller

Im Fahrreglement (FR) wird neu präzisiert, dass dessen Bestimmungen auf dem gesamten Turniergelände (Art. 1.3) sowie auch für die Beifahrerin bzw. den Beifahrer (Art. 1.5) gelten.

Ausserdem wird der Einsatz der Beifahrer präzisiert (Art. 2.1 Abs. 15).

In Artikel 2.4 gab es einige Präzisierungen bezüglich der Bekleidung, namentlich ist das Tragen eines Helms für die Fahrerin bzw. den Fahrer wie auch die Beifahrerin bzw. den Beifahrer im Kegelfahren obligatorisch.

Weitere Präzisierungen bzw. Änderungen gibt es in Artikel 6.3.4.1 betreffend den Arbeitstrab, das Schulterherein und die Übergänge.

Für Veranstaltungen der Kat. L/M/S ist neu mindestens ein Steward vor Ort obligatorisch (Art. 12.5). Deren Mindestentschädigung ist neu in Artikel 13.3 geregelt.

Alle Anpassungen des FR sind online aufgeschaltet unter:
fnch.ch > Disziplinen > Fahren > Sport > Reglemente

Über den Sportreglementen steht das Generalreglement (GR) des SVPS, in dem die allgemeinen Bestimmungen, die für alle Disziplinen gelten, festgehalten sind. Per 1. Januar 2023 wurde das GR dahingehend angepasst, dass die Höhe des Zuschlags für Nachnennungen, der bisher bei mindestens 5 Franken lag, neu vom Veranstalter frei bestimmt – oder auch darauf verzichtet – werden kann und in der Ausschreibung online publiziert wird (Art. 4.7 Abs. 3).

Auch die Gebührenordnung gilt für alle Disziplinen gleichermassen. Diese wurde per 1. Januar 2023 einzig um neue Gebühren zuhanden des internationalen Reitsportverbands (FEI) ergänzt (Art. 4.4).

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