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Dossier: Ausbildung

Jugendfahrerbrevet: Neue Grundlage der Nachwuchsförderung

15 Juni 2015 07:42

Nachdem seit 2013 Tierfuhrwerke auf öffentlichen Strassen nur noch von Personen, die das 14. Altersjahr vollendet haben, geführt werden dürfen, können Jugendliche unter 14 Jahren auch das Fahrbrevet nicht mehr absolvieren. Der Grund ist, dass dabei ein Teil der Prüfung auf der Strasse durchgeführt werden muss.

Wie beim Reiten ist beim Fahren das Brevet die Basis der Ausbildung sowie Voraussetzung für die Teilnahme im Sport. Ohne bestandene Prüfung und jährliches Einlösen können keine offiziellen Prüfungen bestritten werden. Seit 2013 waren nun jugendliche Fahrsportinteressierte von der Teilnahme an Fahrprüfungen ausgeschlossen. Dies ist eine unbefriedigende Situation, denn es zeigte sich, dass es doch Interessierte gibt, die gerne Fahrprüfungen bestreiten würden, aber das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.

Im Sinne der Nachwuchsförderung erschien es dem Leitungsteam Fahren des Schweizerischen Verbands für Pferdesport sehr wichtig, interessierten jungen Fahrern die Teilnahme an Fahrprüfungen zu ermöglichen. Denn gerade im Fahrsport ist die Nachwuchsförderung bei den Jungen sehr schwierig, da der Sport äusserst aufwändig ist.

Darum suchte das Leitungsteam Fahren das Gespräch mit dem Verband, um eine Lösung zu finden. Die Verantwortung lag von Beginn weg beim Chef Technik Fahren, Peter Koradi, der zuerst mit dem Leitungsteam und der Geschäftsstelle verschiedene Möglichkeiten prüfte und dann zum Schluss kam, dass es keine andere Lösung gibt als ein spezielles Brevet für Jugendliche.

So kann nun ab Vollendung des 10. Altersjahres bis zur Vollendung des 14. Altersjahres das Jugendbrevet Fahren absolviert werden. Anstelle des Teils auf der Strasse fahren die Teilnehmer einen vorgegebenen Parcours im Schritt und Trab mit Wendungen, Volten und Übergängen und sie machen ein einhändiges Abweichen.

Das Jugendbrevet verliert sechs Monate nach dem vollendeten 14. Altersjahr seine Gültigkeit. Bis zum 20. Altersjahr kann ein Fahrer den fehlenden Teil «Fahren im Verkehr» nachholen und somit das Fahrbrevet definitiv erwerben.

Claudia A. Spitz

Fragen an den Chef Technik Fahren, Peter Koradi

Was ist die Idee des Jugendfahrerbrevets?
Da eine spezielle Fahrprüfung für Jugendliche unter 14 Jahren ohne Fahrerbrevet nach den Verbandsregeln nicht möglich ist, konnte eine Lösung nur über ein spezielles Fahrerbrevet für die betroffenen Jugendlichen gelöst werden. Dieses Fahrerbrevet durfte den Teil «Fahren im Verkehr» nicht beinhalten und es musste vom Verband anerkannt sein, damit es einen  Start in Prüfungen der Stufe 4 erlaubt.

Wie viele Interessenten werden erwartet?
Das ist schwierig vorherzusehen, da wir die Altersklasse 10- bis 12-Jährige bisher noch nicht hatten und über die Altersklasse der 14- bis 21-Jährigen keine Statistik besteht. 
Ich rechne mit drei bis sechs Interessenten.

Gibt es bereits erste Erfahrungen mit dem Jugendbrevet?
Wir haben einen Kandidaten, der das Jugendfahrerbrevet mit Erfolg bestanden hat.
Es ist daher noch nicht möglich, fundierte Schlüsse zu ziehen. Aber man kann doch sagen, dass das Fahren auf dem Platz passende Anforderungen an den Kandidaten stellt und eine  gute Beurteilung des Kandidaten zulässt.

Ist die Frist von sechs Monaten zur Absolvierung des Verkehrsteils nicht etwas kurz, wenn das Brevet dann seine Gültigkeit verliert?
Ich erachte die sechs Monate als ausreichend, denn die Inhaber dieses Jugendfahrerbrevets sind sicher sehr motiviert, möchten auch in höheren Stufen fahren und daher das Fahrerbrevet so schnell wie möglich erwerben. Sie haben sicher das Fahren im Verkehr bereits mit simulierten Kreuzungen auf dem Platz geübt und sollten daher mit zwei oder drei Übungsfahrten im Verkehr fit für diese Prüfung sein. Und es gibt sicher in den sechs Monaten in akzeptabler Entfernung eine Fahrerbrevetprüfung, an der er diesen Teil noch machen kann.

Kann das Jugendfahrerbrevet auf allen Plätzen absolviert werden?
Es kann auf den Plätzen absolviert werden, die einen geeigneten, eingezäunten Platz von 40 × 60 Metern mit Dressurbuchstaben zur Verfügung stellen können. Das ist wahrscheinlich nicht auf allen Prüfungsplätzen der Fall.

Richterkurs Fahren: Volles Programm

Der diesjährige Richterkurs Fahren war vielfältig vom Thema Ethik im Pferdsport bis zur praktischen Arbeit. Bereits zum zweiten Mal wurde der internationale deutsche Fahrrichter Dr. Klaus Christ eingeladen. Diesmal stand allerdings die Praxis im Vordergrund.

Die Themen Ethik und «Rollkur» waren auch am Richterkurs Fahren ein Thema. Darüber referierte Stéphane Montavon. Der Vortrag zeigte unter anderem auf, dass die zu enge Kopfhaltung auch beim Fahren ein Thema ist, zum Beispiel auch auf dem Abfahrplatz. Dass es einiges zu besprechen und zu diskutieren gab, zeigte sich alleine daran, dass die eingeplante Zeit deutlich überschritten wurde.

Praktische Arbeit
Nachdem FEI-Richter Dr. Klaus Christ im Frühjahr 2013 vor den Schweizer Richtern in einem vielbeachteten Vortrag über die Notengebung in der Dressur gesprochen hatte, wurde nun an diesem Tag praktisch gearbeitet. Vier Mitglieder des Einspännerkaders, die gleichzeitig ein Training in Avenches besuchten, fuhren alle dasselbe Programm, das auf Video aufgezeichnet wurde. Je zwei Teilnehmer mussten die Vorführungen zusammen richten beziehungsweise abwechselnd schreiben. Das Referenzteam bildete Dr. Klaus Christ zusammen mit dem internationalen Schweizer Richter Hanspeter Rüschlin.

Von zwei Kaderfahrern wurde zudem das neue FEI-Einspännerprogramm vorgestellt und von Dr. Klaus Christ kommentiert, der natürlich auf die Besonderheiten des Programms hinwies. Einiges in diesem Programm ist für Fahrer und Richter neu. So wird Mitteltrab und starker Galopp verlangt sowie ein diagonales Weichen im Gebrauchstrab.

Nach dem Mittagessen im IENA wurden die gefahrenen Programme einzeln Lektion für Lektion gezeigt und kommentiert. Danach wurden die vergebenen Noten verglichen, begründet und die Gründe für die Wertung diskutiert. Das war für die Teilnehmer sicher sehr interessant und bot die Chance, auch neue Aspekte einfliessen zu lassen oder zu sehen, welche Schwerpunkte andere Richter in welchem Fall setzen.

Einmal mehr zeigte es sich, dass das Richten einer Dressur eine anspruchsvolle Aufgabe ist, die ein breites Wissen und viel Fingerspitzen­gefühl verlangt. Für neun Anwärter war dieser Kurs der Beginn der zweijährigen Ausbildung zum Richter. Da die Aufgabe, wie es sich auch an diesem Tag wieder gezeigt hatte, sehr anspruchsvoll ist, absolvierten sie einen Eignungstest, den alle bestanden.

Der Kurs wurde von den Teilnehmern sehr gut bewertet und löste den Wunsch nach einer Fortsetzung aus.

Ankündigung: Kurs für Fahrbrevetrichter und -instruktoren

Die Disziplin Fahren plant im Auftrag der Prüfungskommission im September/Oktober 2015 einen dreitägigen Ausbildungskurs zum Fahrerbrevetrichter und -instruktor zu organisieren. 
Interessierte melden sich bitte vorab bis Ende Juni bei offizielle@fnch.ch, Details zum Kurs folgen.

Peter Koradi, Chef Technik Fahren

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