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Springen

Nachträgliche Aberkennung des Schweizermeistertitels Elite Springen 2015

19 Dezember 2016 10:45

An der Schweizermeisterschaft Elite Springen vom 16. bis 20. September 2015 in Sion (VS) wurden im Rahmen der ordentlichen Dopingkontrolle im Urin des Siegerpferdes Pollendr, geritten von Werner Muff, Restspuren des für Pferde nicht zugelassenen Schmerzmittels «Tramadol» bzw. dessen Hauptmetabolit O-Desmethyltramadol («ODMT») nachgewiesen. Der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS und Werner Muff einigten sich in der Folge auf einen Vergleich, bei dem die Disqualifikation bestehen bleibt und der Schweizermeister-Titel Elite Springen 2015 neu vergeben wird. Der Titel geht neu an Edwin Smits, Chevenez (JU) mit Dandiego B Z.

Wegen des positiven Befundes wurde Werner Muff von der SAKO und dem Verbandsgericht SVPS in Anwendung der «Null-Toleranz-Regel» wegen Verstoss gegen Art. 11.1 Abs. 2 lit. d und m, Anhang I zum GR SVPS nachträglich disqualifiziert, für 6 Monate gesperrt und mit CHF 1'000.-- gebüsst.

Diesen Entscheid hat Werner Muff beim ordentlichen Gericht angefochten und gestützt auf ärztliche Atteste und wissenschaftliche Gutachten folgendes geltend gemacht: Nach Ansicht des die B-Proben-Analyse überwachenden Witnessing Analysts hätte die Dopingprobe gar nicht als «positiv» gewertet werden dürfen, weil die für einen eindeutigen Befund vorgeschriebenen Mindestkriterien bei der B-Probe nicht erfüllt waren. Aber selbst wenn der Urin des Pferdes tatsächlich ca. 1 - 20 ng/ml ODMT enthalten hätte, dann nicht wegen einer «Verabreichung» von Tramadol an das Pferd, sondern wegen einer unbewussten und unbeabsichtigten Kontamination.

Der SVPS und Werner Muff haben sich vor der Schlichtungsbehörde des Kantons Bern vergleichsweise darauf geeinigt, dass die 6-monatige Sperre und die Busse von CHF 1'000.-- aufgehoben wird, aber die nachträgliche Disqualifikation bestehen bleibt und von Werner Muff akzeptiert wird.

Hauptgrund für den Vergleich war aus Sicht des SVPS, dass es sich in diesem Fall um einen Expertenstreit grösseren und langandauernden Ausmasses gehandelt hätte, bei dem der Ausgang an ordentlichen Gerichten in keiner Weise voraussehbar gewesen wäre und der in jedem Fall immense Kosten verursacht hätte.

Im Ergebnis bleibt der Vorwurf eines Verstosses gegen Art. 11.1 Abs. 2, lit. d und m, Anhang I zum GR SVPS. Die Folge davon ist die Disqualifikation von den Schweizermeisterschaften 2015, die Aberkennung des Meistertitels sowie die Rückgabe der Preise und der Medaille.

Die Rangliste der Schweizermeisterschaften 2015 ist neu folgende:

Gold: Edwin Smits, Chevenez (JU), mit Dandiego B Z
Silber: Steve Guerdat, Herrliberg (ZH) mit Kavalier II
Bronze: Paul Estermann, Hildisrieden (LU) mit Lord Pepsi

Alle weiteren Klassierten rücken je einen Rang vor.

Weitere Informationen:

  • Thomas Räber, Präsident der Sanktionskommission SAKO des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport, Tel. +41 79 224 36 29, E-Mail: thomas.raeber@bhup.ch
  • Dr. Ulf Walz, Anwalt von Werner Muff, Tel. +41 61 226 60 20
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