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Springen
Dossier: Tierschutz & Ethik

Neue Reglementierung betreffend Hinterbeingamaschen

17 Dezember 2018 08:00

Sie starten an Springprüfungen des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport? Auch im  kommenden Jahr? Dann wird Sie dieser Artikel interessieren. Kontrollieren Sie die Hinterbeingamaschen, die Sie bei Ihren Springpferden verwenden. Neu sind verschiedene für alle Kategorien und nicht nur wie bis anhin für Jungpferde- sowie B- und B/R-Prüfungen nicht mehr erlaubt!

Der Schweizerische Verband für Pferdesport setzt sich sehr für Ethik und Tierschutz im Pferdesport ein, will auf diese Themen agieren und Pferdesportlerinnen und -sportler sensibilisieren. Erkenntnisse werden wahrgenommen und entsprechende Massnahmen getroffen. Daher hat sich der Verband bereits früh in diesem Jahr vorgenommen, rascher einzugreifen und umzusetzen als der internationale Dachverband FEI, was die Gamaschen an Hinterbeinen der Springpferde angeht.

Während die FEI eine stufenweise Anpassung über mehrere Jahre verfolgt, dürfen an SVPS-Springprüfungen aller Kategorien ab dem 1. Januar 2019 nur noch Hinterbeingamaschen verwendet werden, die das Bein schützen - analog den bereits heutigen Vorschriften an B-, B/R- und Jungpferdeprüfungen.

Dies bedeutet, dass an allen Springprüfungen, die den Reglementen des SVPS unterstehen (alle B-/R-/N-Prüfungen sowie an Concours-Complet-Wettkämpfen), ab 1. Januar 2019 Folgendes gilt:

Es sind nur noch Hinterbeingamaschen erlaubt, die bisher an Jungpferde-, B- und B/R-Springprüfungen eingesetzt werden durften. Alle anderen Hinterbeingamaschen sind verboten!

Diese Bestimmung findet sich im Springreglement des SVPS, Art. 7.9.4 sowie dem dazugehörigen Anhang VI.

Reiterinnen und Reiter, die an internationalen Springprüfungen teilnehmen:

An internationalen Springprüfungen gelten die aktuellen Reglemente der FEI. Die FEI führt das ab 1. Januar 2019 in der Schweiz an nationalen Springprüfungen geltende Verbot betreffend Hinterbeingamaschen in den nächsten Jahren «gestaffelt» ein.

Für Jungpferdeprüfungen hat die bis anhin geltende Regelung (Art. 257.2.4) weiterhin Gültigkeit. Für die folgenden Kategorien sind die Bestimmungen gemäss FEI-Springreglement Art. 257.2.5 mit von den Jungpferdegamaschen abweichenden Vorschriften gültig:

  • ab 1. Januar 2019 für FEI-Springprüfungen der Kategorien Pony, Children, Amateure und Senioren,
  • ab 1. Januar 2020 für FEI-Springprüfungen der Kategorien Junioren, Junge Reiter und U-25,
  • ab 1. Januar 2021 für FEI-Springprüfungen aller Kategorien.

Nicole Basieux

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