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Longines FEI Jumping Nations Cup™ 2022 St Gallen, Switzerland MARTIN FUCHS of Switzerland on LEONE JEI tackles the opening jump in the Longines FEI Jumping Nations Cup of Switzerland in St Gallen, Switzerland, June 6, 2022.
Springen

Präzisierung betreffend Reglementen: Gamaschen an den Hinterbeinen – was ist erlaubt? Und was nicht?

18 Mai 2016 15:24

Der Frühling ist da und mit ihm kommt nun auch die Turniersaison so richtig in Schwung. Reiterinnen und Reiter melden sich und ihre Pferde an den verschiedenen Outdoor-Plätzen an, um sich mit anderen zu messen. Die Ausrüstung darf natürlich nicht fehlen und wieso nicht ein Set assortierte neue Gamaschen zum Schutz der Pferdebeine bestellen? Aber Vorsicht: Welche Gamaschen dürfen dem Pferd überhaupt an offiziellen Veranstaltungen – die unter dem SVPS laufen – angebracht werden?

Für alle Veranstaltungen, die beim Schweizerischen Verband für Pferdesport SVPS gemeldet sind, gelten das Generalreglement sowie spezifische Reglemente und Weisungen der jeweiligen Disziplin. Ein Artikel des Springreglements beschäftigt sich eingehend mit dem Beinschutz der Pferdehinterbeine. Denn nicht alles ist in allen Prüfungen erlaubt.

Das Leitungsteam Springen präzisiert deshalb aufgrund diverser Anfragen und Unklarheiten den Artikel 7.9. Absatz 4betreffend der Verwendung von Gamaschen in Jungpferdeprüfungen sowie in Prüfungen der Kategorie B: Die Regelung der Verwendung von Gamaschen hinten betrifft sowohl Prüfungen der Kategorie B wie auch gemischte Prüfungen der Kategorie B/R.

Prüfungen Jungpferde Promotion Springen (gilt seit 1.1.2016 auch für Prüfungen der Kategorie B und gemischte Prüfungen B/R)

Seit dem 1. Januar 2016 gelten die Vorschriften entsprechend den Regelungen der FEl für internationale Youngsterprüfungen, welche seit dem 1. Januar 2010 in Kraft sind (FEl Jumping Rules Aft.257 und FEI Jumping Stewards Manual). Die Einhaltung der Regelung wird durch die Jury auf Platz kontrolliert.

Für die Ausstattung des Pferdes in Prüfungen der Jungpferde Promotion für 4-, 5-, 6-, 7- und 8-jährige Pferde gelten seit dem 1. Januar 2014 die folgenden Regelungen betreffend Gamaschen:

  1. Es sind nur noch unelastische Velcroverschlüsse zulässig.
  2. Die maximale innere Länge beträgt 16cm.
  3. Die minimale äussere Länge beträgt 5cm und die Länge des Verschlusses muss mindestens 5cm messen.
  4. Die Innenseite der Gamasche muss glatt sein.
  5. Der runde, starre Teil muss an der Innenseite des Fesselgelenks platziert sein.
  6. Das maximale Gewicht darf 500g insgesamt pro Bein für alle Ausstattungen an jedem Vorder- oder Hinterbein eines Pferdes (Gamasche, Glocke, Fesselring, usw.) nicht überschreiten – die Eisen sind darin nicht inbegriffen.
  7. Bandagen sind an den Hinterbeinen nicht erlaubt. Diese Vorschrift entspricht den Regelungen der FEI für internationale Youngsterprüfungen, die seit dem 1. Januar 2010 in Kraft sind (FEI Jumping Rules Art. 257 und FEI Jumping Stewards Manual).

Beachtet man beim Kauf von Gamaschen für die Hinterbeine die geltenden Regeln, kommt es auf dem Turnierplatz auch nicht zu Verwarnungen und die Freude über die neuen schönen Gamaschen bleibt ungetrübt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.fnch.ch > Disziplinen > Springen > Reglemente

Nicole Basieux

Gilt für Prüfungen Jungpferde Promotion Springen und gilt seit 1. 1. 2016 auch für Prüfungen der Kategorie B und gemischte Prüfungen B/R. Gilt für Prüfungen Jungpferde Promotion Springen und gilt seit 1. 1. 2016 auch für Prüfungen der Kategorie B und gemischte Prüfungen B/R.

Erlaubte Masse Erlaubte Masse

Gilt für Prüfungen Jungpferde Promotion Springen und gilt seit 1. 1. 2016 auch für Prüfungen der Kategorie B und gemischte Prüfungen B/R. Gilt für Prüfungen Jungpferde Promotion Springen und gilt seit 1. 1. 2016 auch für Prüfungen der Kategorie B und gemischte Prüfungen B/R.

Präzisierung zur Verwendung der Gamaschen im Concours Complet

Das Leitungsteam CC präzisiert aufgrund diverser Anfragen und Unklarheiten die Anwendung des Art. 7.9 Abs. 4 des Springreglements SVPS auf die Starts in CC-Prüfungen: Für alle Prüfungen ab Niveau B1 gelten diese Bestimmungen weder fürs Gelände noch für die Springprüfungen, da ab diesen Stufen mindestens ein Silbertest vorgewiesen werden muss. Es sind weiterhin Cross-Gamaschen und Bandagen an allen Beinen erlaubt. In Jump-Green-Prüfungen hingegen, wo die Teilnahme mit einem Brevet möglich ist, gelten die Bestimmungen gem. Art. 7.9. Abs. 4 SR voll umfänglich.

Helmpflicht für alle

In allen Kategorien und für alle Reiterinnen und Reiter ist ein Reithelm oder Jagdhut mit harter Einlage mit fixierter und anliegender Dreipunktbefestigung obligatorisch. Dies gilt sobald man auf dem Pferd sitzt und zwar auf dem gesamten Wettkampfgelände. Bei Verlieren der Kopfbedeckung zwischen Start und Ziel erfolgt sofortiger Ausschluss. (analog 12.12. Abs4)

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