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Springen
Dossier: Tierschutz & Ethik

Sieben Jahre Sperre für Springreiter Paul Estermann

13 April 2023 14:00

Paul Estermann mit Castlefield Eclipse an der EM in Aachen 2015 | © SVPS Paul Estermann mit Castlefield Eclipse an der EM in Aachen 2015 | © SVPS

Nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung des Springreiters Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei hat die Sanktionskommission des Schweizerischen Verbands für Pferdesport nun auch die verbandsrechtliche Strafe festgelegt: Während sieben Jahren wird er für die Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen gesperrt.

Der Springreiter Paul Estermann wurde mit Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 18. November 2022 der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gesprochen. Im Anschluss daran leitete die Sanktionskommission (SAKO) des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) eine verbandsrechtliche Untersuchung ein, denn der SVPS lebt bei Tierschutzvergehen eine Nulltoleranz, die von der SAKO durchgesetzt wird.

Im Rahmen der verbandsrechtlichen Untersuchung wurde Paul Estermann zu einer freiwilligen Befragung eingeladen, worauf der Reiter jedoch verzichtete. Für die SAKO untermauert dies das Verhalten des Reiters, der im gesamten Strafverfahren keine Einsicht und auch keine Reue für seine Taten gezeigt hat. Dies war auch im Rahmen des SAKO-Verfahrens der Fall.

Nach Sichtung der Akten des Strafverfahrens stuft die SAKO das Verhalten des Reiters als absolut inakzeptabel ein. Er hat ein Pferd absichtlich mittelschwer verletzt und ihm starke Schmerzen zugefügt. Der Reiter hat sich damit den Richtlinien des Pferdesportverbandes widersetzt. Ein solches Verhalten schadet nicht nur dem Image des Pferdesports, sondern auch dem Ansehen des Verbandes sehr.

SAKO-Präsident Thomas Räber äussert sich mit klaren Worten zu dem Fall: «Die SAKO erachtet das vorsätzliche, egoistische und aggressive Verhalten des Reiters als eine krasse Missachtung des Wohlergehens des Pferdes.» Entsprechend sanktioniert die SAKO Paul Estermann mit einer siebenjährigen Sperre. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 1200 Franken tragen.

Paul Estermann hat nun die Möglichkeit, diesen Entscheid der SAKO innerhalb von 20 Tagen beim Verbandsgericht anzufechten.

 

Weitere Informationen:

Thomas Räber, SAKO-Präsident
Tel.: 079 224 36 29, E-Mail: thomas.raeber@bhup.ch

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