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Voltige
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Nasenbandregelung gilt nicht für Kappzaum

14 Januar 2020 08:00

Ab dem 1. Januar 2020 gilt im Voltige wie in allen anderen Disziplinen auch die Nasenbandregelung, wonach das Nasenband so verschnallt sein muss, dass mittels eines genormten, von Swiss Equestrian freigegebenen Messinstruments ein Abstand von 1,5 cm zwischen Nasenrücken und Nasenband gemessen werden kann. Diese Regel gilt für alle Arten von Nasenbändern und Verschnallungen. Das Voltigereglement sieht jedoch vor, dass der Kappzaum von der Nasenbandregelung ausgenommen ist. Er ist so anzubringen, dass die Atemwege nicht beeinträchtigt werden.

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