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2 Prozent Inkassogebühr für das Online-Nennen und -Zahlen

16 November 2015 09:04

Seit mehreren Jahren bietet der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS den Organisatoren/Veranstaltern von Pferdesportveranstaltungen ein eigens dafür entwickeltes Online-Nennsystem (ONS) an. In diesem Nennsystem wird das Nenngeld für die Nennung durch den Reiter / die Reiterin online mittels Kredit- oder Postkarte bezahlt. Bei jeder Überweisung fallen jeweils Kommissionsgebühren zugunsten der Kreditkarten­organisationen/Finanzinstitute an.

Organisatoren und Reiter profitieren vom Online-Nennsystem. Foto: Daniel Kaiser Organisatoren und Reiter profitieren vom Online-Nennsystem. Foto: Daniel Kaiser

Das direkte Inkasso der Nenngelder über das Online-Nennsystem ist eine Dienstleistung, die die Organisatoren von Turnieren betreffend administrativen Aufwand stark entlastet, da sie nach Nennschluss die Nenngelder direkt überwiesen bekommen. Somit fallen aufwändige Kontrollen oder sogar Mahnungen für fehlende Zahlungen weg. 

Bis anhin hat der SVPS diese Kommissionsgebühren getragen. Dies ist aber angesichts der schwierigen finanziellen Lage und der voraussichtlich defizitären Budgets der kommenden Jahre nicht mehr möglich. Aus diesem Grund hat der Vorstand des SVPS beschlossen, ab dem 1. Januar 2016 eine Inkassogebühr von 2 Prozent pro Online-Nennung zu erheben, welche die Kommissionsgebühren, die bei den Onlineüberweisungen anfallen, decken soll.

Die Veranstalter wiederum haben die Möglichkeit, über den «Veranstalterfranken», welcher ab 2016 bis auf maximal CHF 10.- erhöht werden kann, (siehe Gebührenordnung Punkt 1.4) den Zusatzaufwand aufzufangen und auf das Nenngeld zu überwälzen. Ebenfalls auf 1. 1. 2016 wird das Abrechnungsprozedere mit dem SVPS so umgestellt, dass die Gebühren inklusive Inkassogebühr direkt bei der Überweisung des Nenngeldes nach Nennschluss abgezogen werden.

Das ausbezahlte Geld bleibt somit vollumfänglich bei den Veranstaltern und in der Schlussabrechnung müssen in Zukunft nur noch allfällige Nachnennungen abgerechnet werden.
Dank dieser Möglichkeit sollte die 2 Prozent Inkassogebühr für die Veranstalter tragbar und zahlbar sein (Beispiel: Bei der Veranstaltung CS Plaffeien im Mai 2015 mit 1153 Nennungen macht dies CHF 750.– aus, auf einen Gesamtnennbetrag von CHF 37 500.–).

Nicole Basieux

FAQ Frequently asked questions & answers

Warum übernimmt der SVPS diese Gebühr nicht?
Der SVPS hat einiges an Finanzen in die Entwicklung und Ausarbeitung des ONS investiert. Dank dem ONS fallen für die Veranstalter etliche Stunden an mühsamer Administrationsarbeit weg, da keine Zahlungen kontrolliert und auch keine Mahnungen geschrieben werden müssen und das Nenngeld direkt überwiesen wird. Sie gewinnen in dem Sinn also Zeit und somit Ressourcen (Arbeitsstunden), die sicherlich wesentlich mehr als die 2 Prozent wert sind. Während den letzten Jahren hat der SVPS die Kosten getragen, was durch Mehreinnahmen im Bereich Pferdepässe möglich war. Diese sind nun weggefallen und somit ist es dem SVPS nicht mehr möglich, diese Kosten einfach zu übernehmen.

Wie sollen wir unseren Reitern/Veranstaltern erklären, dass sie für diese 2 Prozent Kommissionsgebühr aufkommen müssen?
Jeder, der schon einmal etwas online bestellt und bezahlt hat, musste schon einmal Kommissionen bezahlen, meist sogar viel mehr als 2 Prozent. Sehr wahrscheinlich hat er/sie dies nicht einmal gemerkt, da diese Gebühren oft einfach auf den Verkaufspreis aufgeschlagen und somit oft nicht explizit ausgewiesen werden. Die Reiter/Reiterinnen sowie die Veranstalter profitieren vom ONS.

Wohin geht dann das Geld, das der SVPS erhält (2 Prozent Kommissionsgebühr)?
Mit diesen Einnahmen werden die Kosten, die für die Online-Zahlungen anfallen (Kommissionsgebühren), gedeckt.

Wie viel kostet dies ungefähr pro Turnier?
Je nach Nennsumme, immer 2 Prozent. Beispiel: Bei der Veranstaltung CS Plaffeien im Mai 2015 mit 1153 Nennungen macht dies CHF 750.– aus, auf einen Gesamtnennbetrag von CHF 37 500.–.

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