Gemäss heutiger Information des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, mit welchem der SVPS in engem Kontakt steht, wurde die Frage des Einzelunterrichts nun abschliessend beantwortet:
> Reitschulen / Reitunterricht (auch Einzelunterricht) = Verboten
Reitschulen fallen unter die öffentlichen Einrichtungen, welche für das Publikum zu schliessen sind (Freizeitbetriebe), bzw. unter die verbotenen Veranstaltungen nach Art. 6 Abs. 1 und 2 COVID-19-Verordnung 2). Folglich ist auch der Einzelunterricht untersagt.
Wir bitten alle Betroffenen, sich, so schwierig die Situation sich aktuell auch gestaltet, dringend an dieses Verbot zu halten.
Für Fragen: info@fnch.ch