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ACHTUNG: Einzelunterricht in Reitschulen ist untersagt. Präzisierung vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 19.03.2020

19 März 2020 11:40

Gemäss heutiger Information des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, mit welchem der SVPS in engem Kontakt steht, wurde die Frage des Einzelunterrichts nun abschliessend beantwortet:

> Reitschulen / Reitunterricht (auch Einzelunterricht) = Verboten

Reitschulen fallen unter die öffentlichen Einrichtungen, welche für das Publikum zu schliessen sind (Freizeitbetriebe), bzw. unter die verbotenen Veranstaltungen nach Art. 6 Abs. 1 und 2 COVID-19-Verordnung 2). Folglich ist auch der Einzelunterricht untersagt.

Wir bitten alle Betroffenen, sich, so schwierig die Situation sich aktuell auch gestaltet, dringend an dieses Verbot zu halten.

Für Fragen: info@fnch.ch

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