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Aufhebung der Weisung «Veranstaltungen 2020 – Covid-19»

26 Oktober 2020 15:20

Als im Frühsommer 2020 nach dem pandemiebedingten Veranstaltungsverbot wieder Turniere durchgeführt werden konnten, veröffentlichte der SVPS eine Weisung, die spezielle Rahmenbedingungen schuf, um den Veranstaltern die Organisation ihres Turniers unter den erschwerten Umständen zu erleichtern. Diese Weisung wird nun per 1. Januar 2021 durch eine neue Weisung ersetzt.

Die breit abgestützte Arbeitsgruppe, die die Weisung «Veranstaltungen 2020 – Covid-19» ausgearbeitet hatte, zog Mitte Oktober die Bilanz der bald abgelaufenen Saison. Dabei wurden insbesondere auch die Rückmeldungen von Veranstaltern und Pferdesportlern berücksichtigt, die in einer kürzlich durchgeführten Online-Umfrage eingeholt worden waren. Nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile der damals festgelegten Massnahmen empfahl die Arbeitsgruppe dem SVPS-Vorstand schliesslich die Aufhebung der Weisung per 1. Januar 2021 bzw. die Verabschiedung einer neuen Weisung für das Jahr 2021 – eine Empfehlung, der der Vorstand nach Konsultation der Reglementskommission nachgekommen ist.

Flexibles Preisgeld bleibt

Der Vorstand und die Arbeitsgruppe waren sich einig, dass gewisse Massnahmen aufrechterhalten und in eine neue Weisung, die für das kommende Jahr gelten wird, übernommen werden sollen.

Für die Disziplin Springen wurde beschlossen, den Covid-19-Zuschlag zu streichen und folglich die Startgelder wieder gemäss Springreglement festzulegen. Bei der Auszahlung des Preisgeldes werden neu zwei Varianten angeboten: entweder gemäss der gewohnten Berechnung, wie sie im Springreglement festgehalten ist, oder als Alternative gemäss der Variante der Auszahlung nur des einfachen statt des doppelten Nenngelds für die hinteren Klassierten. Letztere Möglichkeit wird in einer neuen Weisung verankert und vorerst bis Ende 2021 eingeräumt.

In der Disziplin Dressur gelten ab 2021 wieder die im gültigen Generalreglement und im gültigen Dressurreglement festgelegten Bestimmungen betreffend die Start- und Preisgelder.

Die übrigen SVPS-Disziplinen waren diesbezüglich von der Weisung nicht tangiert und werden auch weiterhin mit den gültigen Reglementen weiterarbeiten.

Nennschluss oder Nennphase?

Die Befragung der Veranstalter hat gezeigt, dass sich diese eine gewisse Planungssicherheit in Bezug auf die Anzahl Teilnehmer pro Prüfung bzw. pro Veranstaltung wünschen, um die Auflagen des Bundes, der Kantone und allenfalls der Gemeinden in Bezug auf Covid-19 umsetzen und einhalten zu können. Gleichzeitig äusserten sich die Reiterinnen und Reitern mehrheitlich ablehnend zur Nennphase, da Nennungen zu einem fixen Zeitpunkt gemacht werden müssen und somit nicht immer alle Pferd-Reiter-Paare genannt werden können; die Nennung von mehreren Reitern bzw. Pferden an verschiedenen Prüfungen oder Turnieren bei begehrten Veranstaltungen ist kaum machbar.

Die Möglichkeit das Nennphasen- und das Nennschlusssystem parallel anzubieten, wurde von der Arbeitsgruppe und dem Vorstand für den Moment aus Kostengründen abgelehnt. Das Informatiksystem ist hierfür noch nicht optimal ausgebaut und würde für einen dauerhaften Betrieb weitere erhebliche Investitionen erfordern.

Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2021 die Nennphase aufzuheben und den Nennprozesses mit Nennschluss gemäss den gültigen Reglementen wieder einzuführen. Dies betrifft in erster Linie die Disziplin Springen, aber auch die Disziplinen Concours Complet und Voltige, die die Nennphasenregelung übernommen hatten.

Im Springen ebenfalls bis Ende 2021 beibehalten wird die Möglichkeit, bei Qualifikationsprüfungen für die Schweizermeisterschaft der Elite das Prüfungsfeld auf 90 Startende auszuweiten bzw. bis und mit 90 Startende ein einziges Klassement zu erstellen.

Bestehende Möglichkeiten ausschöpfen

Die Wünsche und Bedürfnisse der Veranstalter betreffend die Grösse der Prüfungsfelder und die Anzahl Startplätze wurden von der Arbeitsgruppe und dem Vorstand jedoch erkannt und ernst genommen. Tatsächlich bieten die bestehenden Reglemente bereits grosse Flexibilität, um den Andrang auch im offenen Nennsystem mit Nennschluss zu steuern. So können Prüfungen zunächst mit starken, nahezu beliebigen Einschränkungen ausgeschrieben werden, und sollte der Veranstalter nach Nennschluss zu wenig Nennungen haben, kann er eine Nachnennphase eröffnen, in der die Beschränkungen – ausgenommen die Gewinnpunkteregelung – aufgehoben werden, damit eine breitere Reiterschaft nachmelden kann. Den Veranstalter unterstützen können in diesen Fragen sowohl die Jurypräsidenten als auch die Geschäftsstelle des SVPS.

Neue Weisung für 2021

Die genannten Änderungen wurden in der neuen Weisung «Veranstaltungen 2021 – Covid-19» festgehalten. Diese tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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