Swiss Equestrian
Menü
Pferd+

COVID-19: 2G bald auch im Pferdesport?

13 Dezember 2021 17:00

Der Bundesrat plant, noch striktere Massnahmen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 einzuführen. Unter anderem könnte die Zertifikatspflicht auf 2G in Innenräumen – worunter auch die Reithallen fallen – sowie die Maskenpflicht verschärft werden. Der Bundesrat hat nun zwei Varianten bis am 14. Dezember 2021 in Konsultation an die Kantone geschickt. Auch der Sport, vertreten durch Swiss Olympic sowie dessen Mitgliederverbände – darunter auch der SVPS –, können zu den Vorschlägen des Bundesrats Stellung nehmen.

Der Schweizerische Verband für Pferdesport unterstützt die Massnahmen des Bundes zur Pandemiebekämpfung im Grundsatz. Er setzt sich aber dafür ein, dass Pferdesportler:innen ihre Pferde in den Reithallen weiterhin innerhalb der bisherigen 3G-Regel bewegen können.

Das Pferdewohl sowie das Vermeiden von Unfällen stehen hierbei im Vordergrund. Zudem ist der SVPS überzeugt, dass die Gefahr von Ansteckungen mit dem Coronavirus in grossräumigen und gut durchlüfteten Reithallen minim ist und auch die Hygiene- und Abstandsregeln zu Pferd problemlos eingehalten werden können.

Die Verhältnismässigkeit darf bei aller Vorsicht nicht aus den Augen verloren werden. Deshalb empfiehlt der SVPS den Betreibern von Reithallen, sich an die zuständige kantonale Behörde zu wenden, welche die individuelle Situation beurteilen und gangbare Lösungen unter Berücksichtigung eines sicheren Schutzkonzepts und der Wahrung der Verhältnismässigkeit finden kann.

Zurzeit laufen Gespräche mit den entsprechenden Stellen, um die 3G-Regel für Reithallen zu erhalten. Sobald ein Entscheid des Bundesrates über die kommenden Massnahmen gefallen ist, wird der SVPS über die detaillierten Auswirkungen auf den Pferdesport informieren.  

In der Zwischenzeit fordert der SVPS die Pferdesportfamilie auf, weiterhin die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen.

---------------

Falls Sie konkrete Fragen haben, die nicht über die FAQ beantwortet werden können, wenden Sie sich per E-Mail an info@fnch.ch. Wir beantworten nur Anfragen, die der Netiquette entsprechen. Drohbotschaften und E-Mails mit beschimpfendem Inhalt werden umgehend gelöscht. Dies auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Geschäftsstelle. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Informationen über Ihre Daten
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens sowie zu Statistikzwecken Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den Akzeptieren-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.