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COVID-19 | Der Bundesrat hat entschieden: 2G gilt ab Montag auch für den Pferdesport

17 Dezember 2021 20:00

Die nun vom Bundesrat beschlossene Einführung der 2G-Regel hat grosse Auswirkungen auf den Sport, insbesondere auf die Hallensportarten. Trotz den grossen Bemühungen des SVPS entschied der Bundesrat gegenteilig. Reithallen gelten im Grundsatz als Innenräume und sind damit der 2G-Regel unterstellt.

Der SVPS begrüsst aber, dass Personen, die in den letzten vier Monaten die Auffrischungsimpfung erhalten haben, zum zweiten Mal geimpft oder von Covid-19 genesen sind, weiterhin ohne Maske Indoor-Sportaktivitäten ausüben können. Kantonale Unterschiede sind möglich und müssen berücksichtig werden. Unsere Regionalverbände haben ihre Arbeit bereits aufgenommen und fordern die Kantone auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der Tierschutz für alle gewährleistet werden kann.

Dem Sport bleiben auch nach dem heutigen Bundesratsentscheid gewisse Freiheiten erhalten. Das ist erfreulich. Die heute vom Bundesrat beschlossene Einführung der 2G-Regel hat jedoch bei den Hallensportarten grosse Auswirkungen, auch auf das Reiten in Reithallen.

Auch Swiss Olympic als Dachverband des Schweizer Sports fordert die noch ungeimpften Sportlerinnen und Sportler auf, sich impfen zu lassen. Die Impfung leistet einen wichtigen und solidarischen Beitrag zum Weg aus der Pandemie.

Ab Montag, 20. Dezember 2021 können nur noch Geimpfte oder Genesene ihre Pferde in Reithallen bewegen. An diesen Orten gilt auch eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann an diesen Orten nur verzichtet werden, wenn die Geimpften und Genesenen zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

Jugendliche bis 16 Jahren sind von allen Massnahmen ausgenommen!

Das Reiten und Fahren auf Aussenplätzen oder im Gelände ist weiterhin uneingeschränkt für alle möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass es Stallbetreibern freisteht, die 2G-Regelung auch in den eigenen Stallungen durchzusetzen.

Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet.

Leistungssport
Leistungssportler:innen, die einen Leistungssportausweis von Swiss Olympic (Swiss Olympic Card) besitzen, haben mit einem Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat (3G) Zugang zu sportlichen Aktivitäten.

Berufsreiter:innen und Trainer:innen
Nutzen Berufsreiter:innen oder Trainer:innen eine Reithalle im Rahmen eines vertraglichen Arbeitsverhältnisses mit der Betreiberin der Reithalle, sind sie von der Zertifikatspflicht ausgenommen, müssen bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit in der Reithalle jedoch permanent eine Gesichtsmaske tragen.

Besteht kein vertragliches Arbeitsverhältnis, gilt die allgemeine 2G-Regel auch für Berufsreiter:innen und Trainer:innen. Sie können auf eine Gesichtsmaske verzichten, wenn sie zusätzlich ein negatives Testresultat vorgewiesen können (2G+) bzw. ihre Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt.

Kantonale Ausnahmen
Anfragen um Ausnahmebewilligungen – beispielsweise für die Nutzung der Reithalle von einer Einzelperson oder einer kleinen Gruppe mit nicht geimpften oder mit genesenen Personen oder um zu klären, ob eine konkrete Reithalle als Aussenfläche gelten kann – müssen direkt an die zuständige kantonale Behörde gestellt werden. Unsere Regionalverbände haben bei den kantonalen Gesundheitsdirektoren mit einem Schreiben interveniert. Ziel ist, dass die pferdespezifische Ausgangslage sowie der Tierschutz in den kantonalen Massnahmen Niederschlag findet.

Die Strategie des Bundesrats: Impfen!
Der Entscheid des Bundesrats, keine Ausnahme für den Pferdesport zu erlassen, folgt seiner Strategie, dass sich alle Personen (ausser jene, die dies aus medizinischen Gründen nicht können) in der Schweiz im Sinne der Pandemiebekämpfung impfen lassen sollen. Er sieht dabei auch das Tierwohl nicht in Gefahr, da es kein generelles Reit- oder Fahrverbot in Hallen gibt. Ungeimpfte können auch Dritte für das Bewegen der Pferde beauftragen, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen.

Dem SVPS ist bewusst, dass Pferdesportlerinnen und Pferdesportler insbesondere anlässlich des letzten Lockdowns, von Ausnahmeregeln profitieren konnten und die aktuellen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie teils nicht verstehen. Der SVPS stand in den vergangenen Tagen mit Swiss Olympic und den Schweizer Behörden in engen Kontakt, dennoch hat der Bundesrat unsere Anliegen nicht vollumfänglich berücksichtigt.

Zufrieden ist der SVPS, dass der Bundesrat von seinem Vorschlag abgekommen ist, bei allen Geimpften und Genesenen zusätzlich ein Testnachweis einzufordern, damit beim Hallensport die Maskenpflicht wegfällt. Die nun beschlossene Massnahme, dass jene Geimpften und Genesenen keinen Test nachweisen müssen, die innerhalb der letzten vier Monate vollständig geimpft wurden, genesen sind oder die Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist deutlich praxisnaher. Allerdings muss aus Sicht des SVPS künftig die Möglichkeit für alle gegeben sein, rechtzeitig Zugang zur Auffrischungsimpfung zu erhalten. Zugleich muss auch der Zugang zu Tests für alle sichergestellt sein, die zur Ausübung des Sports einen solchen Test benötigen.

Anlaufstellen bei Fragen
Falls Sie konkrete Fragen haben, insbesondere zur Zertifikatspflicht im Profisport, für Berufsreiter:innen oder für Angestellte etc., konsultieren Sie bitte die FAQ des Bundesamts für Sport (BASPO), die laufend aktualisiert werden:
https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#faq

Für spezifische Fragen in ihrem Kanton hilft folgende Seite mit den entsprechenden Adressen weiter:
https://www.ch.ch/de/gesundheit/coronavirus:-fragen-und-antworten/

Falls Sie pferdesportspezifische Fragen haben, die nicht über die FAQ des BASPO oder von der zuständigen Behörde Ihres Kantons beantwortet werden können, können Sie sich per E-Mail an den SVPS wenden: info@fnch.ch. Bitte beachten Sie, dass der SVPS keine Behörde ist und somit in dieser Situation keine Regeln oder Bewilligungen erlassen kann.

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