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COVID-19: Neue Schutzmassnahmen des Bundes

19 Oktober 2020 16:10

Ab heute gelten schweizweit neue Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Coronavirus. Für den Pferdesport bedeutend sind insbesondere die ausgedehnte Maskenpflicht sowie verschiedene Einschränkungen bei Veranstaltungen.

Neu gilt insbesondere in der gesamten Schweiz für alle öffentlich zugänglichen Innenräume Maskenpflicht, und spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Für alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt Maskenpflicht. Zudem müssen die Kontaktdaten aller teilnehmenden Personen erfasst werden.

In öffentlichen Sportanlagen gilt nur im Eingangsbereich und in der Garderobe Maskenpflicht, nicht jedoch im Trainingsbereich.

Gegebenenfalls gelten auch in Reiterstübchen gewisse Einschränkungen, denn es darf neu nur noch sitzend konsumiert werden.

Inwiefern Pferdesportzentren, Pensionsställe und Reitschulen als öffentliche Anlagen gelten, gilt es im Einzelfall bei der zuständigen Kantonsbehörde abzuklären.

Zusätzlich zu den Massnahmen des Bundes können die einzelnen Kantone weitere Auflagen verordnen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Kantons. Die gesammelten Links zu den kantonalen Informationsangeboten finden Sie auf der Webseite www.ch.ch.

Weiterhin oberste Priorität haben die allgemeinen Hygiene- und Distanzmassnahmen: Halten Sie wann immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein und waschen Sie sich regelmässig gründlich die Hände.

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