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COVID-19 und die Zertifikatspflicht: Was gilt für den Pferdesport?

09 September 2021 11:00

Der Bundesrat hat beschlossen, die Zertifikatspflicht per 13. September 2021 auszuweiten. Von den neuen Regeln sind auch Sportanlagen und -veranstaltungen betroffen, also auch der Pferdesport.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die für den Pferdesport relevanten Punkte im Zusammenhang mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht. Im Einzelfall oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Behörde.

Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind:

  • Personen unter 16 Jahren
  • Beständige Gruppen bis max. 30 Personen
  • Veranstaltungen ausschliesslich im Freien mit weniger als 500 Personen (stehend) bzw. weniger als 1000 Personen (sitzend) unter Einhaltung der Kapazitätsgrenze von zwei Dritteln der Anlage.

Die Zertifikatspflicht gilt für:

  • Veranstaltungen in Innenräumen
  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Personen (stehend) oder mehr als 1000 Personen (sitzend) unter Einhaltung der Kapazitätsgrenze von zwei Dritteln der Anlage
  • Veranstaltungen, bei denen die Besucherinnen und Besucher zwischen Innenräumen und Aussenbereichen wechseln

Das bedeutet konkret (nicht abschliessende Auflistung, im Zweifelsfall gelten die Bestimmungen der zuständigen Kantone):

  • Als Sportanlage gilt nur das Gebäude der Reithalle, nicht jedoch der Stall etc.
  • Reitschulbetreiber müssen die Zertifikate ihrer Reitschüler nicht kontrollieren, sofern die Gruppengrösse 30 Personen nicht überschreitet; Reitschüler können sich auch im Stall und in der Sattelkammer usw. frei bewegen.
  • Pensionsstallbetreiber müssen die Zertifikate ihrer Pensionäre nicht kontrollieren.
  • Bewirtschaftete Reiterstübchen fallen unter Gastrobetriebe, die Zertifikate der Gäste müssen also kontrolliert werden.
  • Werden kleinere Turniere mit Abreiten in der Reithalle und Prüfung im Freien durchgeführt, müssen die Zertifikate der Benutzer der Reithalle nicht kontrolliert werden, sofern sich nicht mehr als 30 Personen in der Reithalle aufhalten.
  • Werden Turniere mit Zuschauern in der Halle ausgetragen, müssen die Zertifikate kontrolliert werden.

Die Impfung ist aktuell die einfachste und wirkungsvollste Methode, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Der SVPS ruft daher alle Pferdesportlerinnen und Pferdesportler, die noch nicht dazu gekommen sind, zur Impfung auf.

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