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Coronakrise: Keine Rückzahlungen von Gebühren

07 April 2020 15:30

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 Massnahmen in einer besonderen Lage nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe B des Epidemiengesetzes angeordnet und landesweit öffentliche oder private Veranstaltungen, an denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, zeitlich befristet verboten. Diese Verordnung wurde am 13. März 2020 durch die COVID-19-Verordnung 2 ersetzt und seither mehrmals angepasst.

Seit Beginn der bundesrätlichen Massnahmen verlief die Zusammenarbeit zwischen dem SVPS und den Regionalverbänden sowie dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sehr gut. Weiter hat sich der SVPS mit dem Berufsverband der Pferdebranche Swiss Horse Professionals (SHP) intensiv eingesetzt, dass die entstandenen Probleme aus der Pferdebranche beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Niederschlag fand. Diese Anliegen wurden aufgenommen und – soweit als möglich – in die Verordnung des Bundesrates aufgenommen. Alle Beteiligten haben bewiesen, dass man in der gegenwärtigen Situation im gleichen Boot sitzt und gemeinsam stark ist.

Mit den vom Bund verordneten Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere dem Veranstaltungsverbot, steht der Pferdesport vor grossen Herausforderungen, auch für die Zeit der schrittweisen Rückkehr zur Normalität. Unter anderem müssen Veranstaltungskalender neu terminiert, interimistische Qualifikationsreglemente erarbeitet, Selektionskriterien angepasst und die Auflagen des Tierschutzes dabei gewahrt werden.

In der aktuellen Krisensituation leiden alle Sportclubs, -verbände und -organisatoren unter existentiellen Problemen, weil Veranstaltungen im Breiten- wie im Leistungssport abgesagt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund hat der SVPS-Vorstand beschlossen, eine Arbeitsgruppe «Veranstaltungen 2020 – Covid-19» einzuberufen. Vonseiten des SVPS werden Franz Häfliger als Verantwortlicher Wettkampfsport, Nayla Stössel als Verantwortliche Internationales, Damian Müller als SVPS-Vizepräsident und Ständerat sowie Evelyne Niklaus als Sportmanagerin in der Arbeitsgruppe Einsitz haben. Ergänzt wird das Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern der SVPS-Leitungsteams der Disziplinen, der Regionalverbände sowie Veranstaltern von Turnieren. Die aktuelle Situation trifft den Schweizerischen Verband für Pferdesport direkt. So hat sich der Vorstand mit den internen Verbandskonsequenzen befasst. Die reduzierten Einnahmen führen dazu, dass auf der Geschäftsstelle Kurzarbeit eingegeben und eine Liquiditätsplanung erarbeitet wurde, damit die erheblichen Mindereinnahmen dem Verband nicht schaden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sich die Geschäftsstelle grossmehrheitlich aus den Gebührenzahlungen für Lizenzen und Eintragungsbestätigungen im Sportpferderegister finanziert. Damit wir trotz Kurzarbeit leistungsfähig bleiben und die ordentlichen Arbeiten, sowie die Interessen der Pferdebranche auf politischer Ebene gezielt einbringen und die schrittweise Rückkehr zur Normalität planen und umsetzen können, sind wir auf diese Einnahmen angewiesen. Die Lizenz- und Brevetgebühr ist nicht abhängig von deren Nutzung und nicht rückerstattbar. Wir setzen unsererseits alles daran, die Veranstaltungen der zweiten Jahreshälfte optimal vorzubereiten, damit Sie wieder starten können, sobald die Auflagen des Bundes dies zulassen.

Wir danken Ihnen für Ihre Solidarität in dieser schweren Zeit und hoffen genau wie Sie, dass das Veranstaltungsverbot bald aufgehoben wird. Bis dahin wünschen wir Ihnen beste Gesundheit!

Der SVPS-Vorstand

Weitere Informationen:

Charles Trolliet, SVPS-Präsident, E-Mail: c.trolliet@fnch.ch, Tel.: +41 (0)79 205 32 91

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