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UPDATE: Nothilfe des Bundesrats für Sportorganisationen

02 Juni 2020 10:00

Der Bund unterstützt den Schweizer Sport mit insgesamt 500 Millionen Franken: 150 Mio. nichtrückzahlbare Beiträge für den Breiten- und Leistungssport sowie 350 Mio. Darlehen für die Profiligen in Fussball und Eishockey.

Update von Swiss Olympic vom 29. Mai 2020: Die folgenden Anpassungen des Nothilfe-Pakets werden ab 1. Juni 2020 gültig sein:

Anträge nur noch bis am 30. Juni 2020 möglich
Die Frist, um Anträge stellen zu können, wurde verkürzt. Statt wie bisher bis am 20. September können Anträge nur noch bis am 30. Juni eingereicht werden. Anschliessend soll das Stabilisierungspaket greifen.

Rechtsform Verein keine Voraussetzung mehr
Ab 1. Juni können auch Sportorganisationen einen Antrag stellen, die eine andere Rechtsform als Verein haben, also Stiftungen, GmbHs oder AGs. Diese Antragsteller dürfen keine gewinnorientierten Organisationen sein und sie müssen die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen im Breitensport bezwecken. Weiterhin ausgeschlossen von dieser Nothilfe für den Sport bleiben deshalb beispielsweise Golfplätze, Fitnesszentren oder Reitställe.

Unterstützung für Finanzierungslücken von mehr als zwei Monaten bis Ende 2020
Bisher konnte das BASPO einer Sportorganisation nur eine einmalige Nothilfe für eine Liquiditätslücken von maximal zwei Monaten zusprechen. Neu kann das BASPO Finanzierungslücken bis Ende Jahr schliessen, sofern diese eine Folge der bundesrätlichen Massnahmen gegen das Coronavirus sind. Voraussetzung für eine Unterstützung bleibt dabei, dass Antragsteller von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sein müssen (= gemäss Liquiditätsplanung bis Ende 2020 sind die in dieser Zeit fälligen Geldschulden nicht durch die vorhandenen liquiden Mittel und die erwarteten Einkünfte gedeckt).

Es werden nur Sportorganisationen von den Unterstützungsgeldern des Bundes profitieren können, denen wegen der Ertragsausfälle durch die Massnahmen des Bundes gegen das Coronavirus die Zahlungsunfähigkeit droht. Die Finanzhilfen des Bundes dienen nicht dazu, Ertragsausfälle wegen dieser Massnahmen abzufedern.

Es liegt in der unternehmerischen Verantwortung jeder Sportorganisation, alles dafür zu tun, eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Veranstalter von Sportveranstaltungen müssen eine frühzeitige Absage ihrer Veranstaltung prüfen, wenn sich zeigen sollte, dass eine geordnete Durchführung (z.B. wegen Teilnehmermangel) nicht möglich sein wird.

Auf der Website des BASPO finden Sie die relevanten Infos zum Sport-Nothilfe-Paket des Bundes. Die Erläuterungen (Wer kann Antrag stellen? Wer wird zum professionellen Sport gezählt, wer zum Breitensport?) und die Antragsdokumente für ein Unterstützungsgesuch sind hier zu finden: https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html​​​​​​​

Weitere Informationen sind auf der Website von Swiss Olympic zu finden: www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/news-medien/Fokus-Coronavirus.html

Falls Sie Antrag stellen, schicken Sie diesen bitte an den SVPS. E-Mail: buh@fnch.ch


Wichtiger Hinweis

Für Sportorganisationen stehen auch andere Unterstützungsmassnahmen des Bundes offen:

  • Kurzarbeitsentschädigung (siehe Website SECO)
  • Die staatlichen Abgaben «direkte Bundessteuer» und «Mehrwertsteuer» müssen für den Moment nicht weiter entrichtet werden (siehe Website SECO)
  • COVID-19-Kredite: Kredite bis CHF 500'000 zu 0%, höhere Kredite zu 0,5% (Link)
  • Unterstützung für Selbstständigerwerbende (z.B. Reitlehrer*innen, als Einzelunternehmen organisierte Profisportler*innen): Website SECO
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