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Coronavirus: Reitunterricht und Ertragsausfälle

20 März 2020 13:00

Die ausserordentliche Situation fordert auch die Pferdeszene. Nachdem per 19. März 2020 auch der Einzelunterricht in Reitbetrieben explizit verboten wurde, wird die Situation für Reitbetriebe immer enger.

Viele Fragen zur Definition des Einzelunterrichts und der Örtlichkeiten, wo dieser Unterricht stattfindet, tauchen nun auf: Der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS und der Branchenverband Swiss Horse Professionals SHP können hier nur wie folgt kommunizieren:  Gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist der Einzel- und Gruppenunterricht in Reitschulen untersagt.

> Der SVPS und der SHP empfehlen dringend, jeglichen Reitunterricht unabhängig von der Örtlichkeit nicht mehr durchzuführen.

Wir bitten alle, Reitlehrer wie Reitschüler oder andere Betroffene, sich an die Vorgaben des Bundesrates zu halten. Und nicht nach etwaigen Schlupflöcher zu suchen, um die Massnahmen zu umgehen, nur weil diese nicht bis ins Detail und für jeden Einzelfall definiert sind. Die Verantwortung für allfällige Konsequenzen tragen Sie selber!

> Pferdebranche: Massnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen vom Coronavirus (Update vom 23.03.2020)

> SVPS und SHP wenden sich an das SECO (Update vom 27.03.2020)

Bild: Patricia Balsiger/SVPS Bild: Patricia Balsiger/SVPS

Der Verband Swiss Horse Professionals sowie der Schweizerische Verband für Pferdesport rufen alle Reitbetriebe und Pensionsställe auf, ohne Ausnahme die nachfolgenden Empfehlungen zu befolgen:

  • Die verordneten Distanzierungs- und Hygienemassnahmen sollen im Betrieb strikte eingehalten und durchgesetzt werden;
  • Ab sofort soll kein Reitunterricht mehr angeboten werden;
  • Der Zugang von externen Personen auf den Betrieb soll auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden;
  • Um Ansammlungen im Betrieb zur vermeiden, sollen Zeitfenster für den Zugang organisiert werden (klare Aufenthaltszeiten einführen);
  • Nach Möglichkeit sollen Arbeitsteams in voneinander unabhängige Gruppen organisiert werden;
  • Personen, die beim Reiten aus Sicherheitsgründen Hilfe von Dritten benötigen, sollen für den vorübergehenden Verzicht auf das Reiten sensibilisiert werden;
  • Es soll ein Notfallplan für den Fall eines Ausgehverbotes erstellt werden.

Der SHP und der SVPS werden sich bei einem Ausgehverbot dafür einsetzen, dass Pferdebesitzer/Reiter ihre Pferde betreuen dürfen. Die Betreuung der Pferde ist gemäss der Tierschutzgesetzgebung jederzeit sicherzustellen.

Für Fragen:
Schweizerischer Verband für Pferdesport: info@fnch.ch
Swiss Horse Professionals SHP: info@swiss-horse-professionals.ch

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