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Coronavirus: Rückerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen

13 März 2020 10:45

Aufgrund des grassierenden Coronavirus COVID-19 werden immer mehr Veranstaltungen jeglicher Art abgesagt. Das wirft auch bei Organisatoren von Pferdesportveranstaltungen und Reitern die Frage nach der Rückerstattung der Nenngelder und Gebühren auf.

Im Zusammenhang mit Absagen von Pferdesportveranstaltungen, die reglementarisch dem Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) unterstellt sind, werden grundsätzlich zwei verschiedene Szenarien mit unterschiedlicher Handhabung der Rückerstattungen von Nenngeldern und Gebühren unterschieden.

 

1. Absage von Veranstaltungen aufgrund der Auflagen von Bund und Kanton

Muss eine Veranstaltung aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen abgesagt werden, erhalten die Reiterinnen und Reiter das gesamte Nenngeld zurückerstattet.

Erfolgt die Absage nach Nennschluss, müssen die Veranstalter lediglich den Betrag, den sie vom SVPS bereits erhalten haben (Zwischenabrechnung der Nenngelder abzüglich der Gebühren und Abgaben), dem SVPS rücküberweisen. Die Gebühr von 250.00 Franken für die Online-Rückabwicklung der Nenngeldzahlungen durch den SVPS für abgesagte Veranstaltungen (Art. 1.6 Gebührenordnung) entfällt. Auch die Gesamtgebühr für die Teilnahme an Wettkämpfen pro Nennung in Höhe von 5 Franken sowie die Veranstalterpauschale von 2,5% werden vom SVPS beim Veranstalter nicht erhoben.

 

2. Absage von Veranstaltungen ohne behördliches Verbot

Wird eine Veranstaltung abgesagt, ohne dass eine Massnahme von Bund, Kanton oder Gemeinde dies zwingend erfordern würde, erhalten die Reiterinnen und Reiter das gesamte Nenngeld zurückerstattet.

Die Veranstalter müssen die Gebühr von 250.00 Franken für die Online-Rückabwicklung der Nenngeldzahlungen durch den SVPS für abgesagte Veranstaltungen (Art. 1.6 Gebührenordnung) entrichten, ausser die Veranstalter bezahlen den Reiterinnen und Reitern die Nenngelder selbst zurück. Die Veranstalterpauschale von 2,5% wird vom SVPS verrechnet.

 

Diese beiden Ausnahmeregelungen gelten bis auf Weiteres im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

 

Der SVPS empfiehlt, kritische Veranstaltungen nach Möglichkeit auf ein späteres Datum zu verschieben, statt sie abzusagen. Auf der Website des Bundes www.coronavirus.ch erhalten Sie laufend Informationen zu den Massnahmen des Bundes, insbesondere bezüglich Veranstaltungsverboten. Bitte beachten Sie auch die jeweils geltenden kantonalen Bestimmungen.

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