Der Bundesrat erklärte am Montag, 16. März die «ausserordentliche Lage» für die Schweiz bis voraussichtlich 19. April 2020. Damit ist es unter anderem verboten Sportveranstaltungen und Vereinstätigkeiten durchzuführen (Art. 6 Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2).
Für das Programm J+S ändert sich Folgendes:
J+S-Jugendausbildung
Zwischen 17. März und 19. April 2020
- dürfen keine J+S-Aktivitäten mehr stattfinden, weder J+S-Kurse noch -Lager,
- gibt es keinen Anspruch auf J+S-Beiträge und
- wird kein Leihmaterial mehr ausgeliefert.
Wie im E-Mail vom 13. März 2020 beschrieben, werden die tatsächlich stattgefundenen Aktivitäten (vor und nach der Corona-Sperre) subventioniert.
Wir sind uns bewusst, dass diese für uns alle neue Situation viele Fragen aufwirft. Bitte senden Sie diese an:
oder an Ihre J+S Ausbildungsverantwortliche Patricia Balsiger, p.balsiger@fnch.ch