Swiss Equestrian
Menü
Pferd+
Dossier: Tierschutz & Ethik

«Die Achtung und das Wohlergehen der Pferde müssen immer über allen anderen Überlegungen stehen!»

18 Juni 2018 08:00

Der Schweizerische Verband für Pferdesport zieht mit dem internationalen Dachverband FEI gleich und führt auch auf nationaler Ebene eine Regel zum Vorgehen bei blutenden Pferden ein. Theoretisch und auf dem Papier keine Diskussion: Blutende Pferde haben an einer Sportveranstaltung, die sich an Ethikrichtlinien zu halten hat, nichts verloren. Doch wie sieht das in der Praxis aus? Der Präsident des SVPS, Charles Trolliet, im Gespräch.

Der Pferdesport ist im Blickfeld des Publikums vor Ort und der Medien. (Bild: Nicole Basieux) Der Pferdesport ist im Blickfeld des Publikums vor Ort und der Medien. (Bild: Nicole Basieux)

«Bulletin»: Charles Trolliet, warum führt der SVPS diese Regelung nun auch auf nationaler Ebene ein?
Charles Trolliet: Dieses Thema wird nun schon seit mehreren Jahren von der FEI behandelt. Wir haben es als erforderlich erachtet, die Lage ebenfalls auf nationaler Ebene zu klären. Es gab nämlich eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Vorgehensweise und der zu ergreifenden Massnahmen, wenn an einem Wettkampf Blut am Pferd festgestellt wird.

Führt Blut am Pferd während einer Pferdesportveranstaltung, sei es zum Beispiel im Maul oder im Bereich der Beineinwirkung des Reiters, immer unweigerlich zum Ausschluss?
Ja, sofern das Pferd aufgrund einer nachweislichen Einwirkung durch den Reiter blutet, bedeutet das konsequenterweise immer eine Disqualifikation des Paares - sicher mal für die laufende Prüfung. Die Disqualifikation kann aber dann auch für weitere also folgende Prüfungen gelten, bzw. bringt eine Blutung vor der Prüfung ein Startverbot mit sich.

Das waren nun zwei Beispiele, die bereits international mehrmals so vorgekommen sind und auch so durchgezogen wurden. Wie sieht es nun aber zum Beispiel im Concours Complet in der Geländeprüfung oder im Marathon der Fahrer aus? Das Pferd schürft sich am Knie der Hinterbeine an einem Baumstamm auf, oder schürft sich an der Schulter an einem Marathonhindernis. Bedeutet das auch automatisch Ausschluss?
Zum automatischen Ausschluss führen nur solche Blutungen, die von einer direkten Einwirkung des Reiters (Hände, Beine, Peitsche usw.) herrühren. Alle anderen Fälle müssen einzeln (mithilfe des Tierarztes) geprüft werden, um zu entscheiden, ob das Pferd disqualifiziert werden muss oder ob es mit dem Wettkampf fortfahren kann. 

Wo ist dann die Grenze zwischen blutender Wunde durch Einwirkung des Reiters und blutende Wunde ohne Einwirkung des Reiters oder auch Fahrers? Der Reiter oder Fahrer wirkt ja - mindestens indirekt - eigentlich immer ein.
Unter Einwirkung des Reiters versteht man ganz klar direkte Einwirkungen wie oben beschrieben. Natürlich besteht nur schon beim Transport des Pferdes oder seiner Teilnahme an einem Wettkampf eine gewisse (minimale) Verletzungsgefahr. In solchen Fällen liegt es einerseits in der Verantwortung des Reiters/Fahrers zu wissen, ob sein Pferd unbeschadet an den Start gehen kann, andererseits spielen auch die Offiziellen eine wichtige Rolle. Schlussendlich geht es aber nur darum zu wissen, ob das Pferd in der Lage ist, ohne Schmerzen am Wettkampf teilzunehmen.

Gerade in den Disziplinen Concours Complet, Fahren und Endurance wird den Pferden auch einiges an Kondition abverlangt. Es kann vorkommen, dass ein Pferd Nasenbluten zeigt, was in aller Regel lediglich von geplatzten Blutgefässen herrührt und keine weiteren Konsequenzen hat. Wie wird so ein Fall gehandhabt?
Wie ganz klar im Reglement erwähnt wird, muss eine direkte Einwirkung des Reiters vorliegen, was in diesem Fall nicht zutrifft. Da Nasenbluten jedoch nicht immer belanglos ist, wird der Jurypräsident den Tierarzt zu Rate ziehen, um über die zu ergreifenden Massnahmen zu entscheiden. 

Wie ganz klar im Reglement erwähnt wird, muss eine direkte Einwirkung 
des Reiters vorliegen.

Oder ein Pferd stürzt während eines Distanzrennens, rutscht zum Beispiel auf dem Teer aus, schürft sich dabei an den Karpalgelenken auf, blutet zwar, zeigt aber weder Lahmheit noch sonstige Beschwerden. Wie sollen die Offiziellen hier reagieren?
Auch hier wird die Beratung mit dem Tierarzt dem Jurypräsidenten helfen, eine Entscheidung zu treffen. Betroffen ist in erster Linie aber der Reiter, der selbst entscheiden muss, ob er mit der Prüfung fortfahren möchte. Wie unter Punkt 1.15 des GR erwähnt, müssen sich alle betroffenen Personen ihren Pferden gegenüber korrekt verhalten.

An internationalen Prüfungen werden die Pferde vor dem ersten Start - und je nach Disziplin auch zwischen den Prüfungen - von Veterinären kontrolliert. (Bild: Nicole Basieux) An internationalen Prüfungen werden die Pferde vor dem ersten Start - und je nach Disziplin auch zwischen den Prüfungen - von Veterinären kontrolliert. (Bild: Nicole Basieux)

Was hat der Reiter für Möglichkeiten, wenn er mit dem Entscheid des Jurypräsidenten nicht einverstanden ist?
Wie im GR erwähnt, ist der Entscheid bei Vorhandensein von Blut endgültig und kann nicht angefochten werden.

Im Generalreglement ist unter dem Punkt 1.15 von Ethik bzw. Ethikrichtlinien die Rede. Welche sind das?
Derzeit beruft sich der SVPS auf den «Code of Conduct» der FEI. Wir sind aber dabei, ein ähnliches Dokument zu verfassen, das den spezifischen Eigenschaften unseres Landes und unserer Prüfungen entspricht. Dieses Dokument wird am Anfang des Sommers in die Vernehmlassung gehen und im Herbst an der Mitgliederversammlung vorgestellt werden.

Auch ein höflicher Umgang mit den Medien gehört zu einem verantwortungsbewussten und ethisch korrekten Auftreten. (Bild: Nicole Basieux) Auch ein höflicher Umgang mit den Medien gehört zu einem verantwortungsbewussten und ethisch korrekten Auftreten. (Bild: Nicole Basieux)

Was macht der SVPS neben diesen Anpassungen im Generalreglement sonst noch für einen fairen und ethisch korrekten Pferdesport, der von Tierschutzorganisationen nicht beanstandet wird?
Der SVPS engagiert sich schon seit Jahren für den respektvollen Umgang mit dem Pferd, sei es an Turnieren, an Trainings oder im Freizeitsport. Verschiedene Regelungen (verbotene Praktiken, Begrenzung der Anzahl von Starts, Mindestalter für Teilnahmen, verbotene Hilfsmittel usw.) sind bereits in Kraft getreten. Andererseits ist es selbstverständlich, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes vollumfänglich eingehalten werden müssen und wir diesbezüglich keine Ausnahmen tolerieren können. Schlussendlich ist auch die Ausbildung und Sensibilisierung derjenigen, die im Reitsport aktiv sind, äusserst wichtig. Das neue Ausbildungskonzept, das derzeit in Vorbereitung ist, wird dies besonders betonen.

Der SVPS engagiert sich schon seit Jahren fürden respektvollen Umgang mit dem Pferd, sei es an Turnieren, an Trainings oder im Freizeitsport.

Was empfehlen Sie den Reitern und Fahrern?
Die Achtung und das Wohlergehen der Pferde müssen immer über allen anderen Überlegungen stehen! Keine sportlichen oder wirtschaftlichen Ziele können ein Abweichen davon rechtfertigen! Wenn wir unseren Sport mit diesem Gedanken im Hinterkopf ausüben, handeln wir nicht nur im Interessen unserer Pferde, sondern auch im Interesse des ganzen Reitsports, sei es im Wettkampf- oder im Freizeitsport.

Nicole Basieux

Ethik und Vorgehen bei blutenden Pferden

Auszug aus dem Generalreglement (GR) des Schweizerischen Verbands für Pferdesport

1.15 Ethik
Alle den Reglementen unterstehenden Personen haben sich an Ethikrichtlinien zu halten und sich den anderen Teilnehmern und Pferden gegenüber fair und ethisch korrekt zu verhalten.

2.4 Kompetenzen der Jury
1 Die Jury hat insbesondere folgende Kompetenzen:
a) Treffen der nötigen Massnahmen, wenn besondere Umstände vorliegen, in Absprache mit dem Präsidenten des Organisationskomitees bei Abbruch oder Absage der Prüfung/Veranstaltung;
b) Entscheid in Streitfällen und in Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung, die sofort entschieden werden müssen und die nicht in die Kompetenz des Organisationskomitees fallen;
c) Die Jury hat das Recht, sich jedes gemeldete Pferd zur Besichtigung vorführen zu lassen; zur Besichtigung kann der für die Veranstaltung verantwortliche Tierarzt als Sachverständiger zugezogen werden;
d) Stellt die Jury Blut an einem Pferd fest, das sich auf dem Turnierplatz aufhält, muss sie unverzüglich eine Kontrolle eventuell unter Beizug des für die Veranstaltung verantwortlichen Tierarztes als Sachverständigen anordnen. Wenn die Blutung mit einer Einwirkung des Reiters/Fahrers oder einer anderen Person im Umfeld des Pferdes im Zusammenhang steht, muss das Paar unverzüglich von der Jury disqualifiziert werden. Dieser Entscheid ist endgültig.
e) Massnahmen gemäss Anhang I, Pt. 1 und 2.

13 Anhang III - Vorgehen bei blutenden Pferden
Der Anhang III zum GR ist integrierender Bestandteil des GR.
Grundsätzlich muss bei einem Verdacht auf Vorhandensein von frischem Blut am Körper des Pferdes eine Kontrolle durch den Jurypräsidenten oder Turniertierarzt erfolgen. Dazu muss das Aufwärmen oder die Prüfung durch einen Jurypräsidenten unterbrochen werden. Ist die Unterbrechung nicht möglich, muss das Pferd unmittelbar nach Beendigung der Prüfung untersucht werden.

Ist die Ursache der Blutung nicht feststellbar, erfolgt eine weitergehende Untersuchung durch den Tierarzt. Je nach Ort der Blutung am Pferd erfolgt die Disqualifikation oder die Erlaubnis zu starten.

Pferde, bei welchen in Bereichen, auf die üblicherweise vom Pferdesportler eingewirkt wird (durch Hand, Bein, Sporen, Peitsche oder andere Hilfsmittel), Blut festzustellen ist, sind zu disqualifizieren respektive nicht starten zu lassen.

Bei einer Blutung ausserhalb des üblichen Einwirkungsbereichs des Pferdesportlers liegt es im Ermessen des verantwortlichen Jurypräsidenten, zu entscheiden, ob das Pferd zu disqualifizieren ist oder ob es starten respektive die Prüfung weiterführen darf. Bei dieser Entscheidung wird der Turniertierarzt, wenn vom Jurypräsidenten als notwendig erachtet, beratend hinzugezogen.

Auf Basis der weiteren Untersuchung wird vom Jurypräsidenten entschieden, ob das Pferd eine Zulassung für weitere Starts erhält.

Der Entscheid des Jurypräsidenten über die Disqualifikation ist gemäss Artikel 2.4. GR endgültig und kann nicht angefochten werden.

«Bis Ende Jahr läuft eine Art ‹Probephase›»

Neben der Reglementierung ist anschliessend die Umsetzung ein grosses Thema und Anliegen. Peter Christen, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Verbands für Pferdesport, ist verantwortlich für den Wettkampfsport und somit auch für die konkrete Umsetzung des Vorgehens bei blutenden Pferden.

«Bulletin»: Peter Christen, die Regelungen zur Ethik und zum Vorgehen bei blutenden Pferden wurden nun ins Generalreglement aufgenommen. Wie wird das jetzt konkret in den einzelnen Disziplinen umgesetzt und gehandhabt?

Peter Christen: Alle Offiziellen aller Disziplinen wie auch die Reiterinnen und Fahrer werden nun in erster Linie informiert. Die Chefs Technik aller Disziplinen werden die Diskussion wie auch die Umsetzung in die Ausbildung der Offiziellen einbeziehen. Die Anpassung im Generalreglement tritt ab 1. Juli 2018 in Kraft. Bis Ende Jahr läuft dann eine Art «Probephase», in der allfällige Vorkommnisse an Turnieren in der Aus- und Weiterbildung der Offiziellen besprochen und diskutiert werden. Natürlich gibt es Unterschiede in den verschiedenen Disziplinen: Zum Beispiel ist an Dressur- und Voltigeveranstaltungen kein Turniertierarzt vor Ort. Hier kann es vorkommen, dass der Veterinär zur Beurteilung eines Falles aufgeboten werden muss. In anderen Disziplinen wie Springen, Concours Complet oder auch Endurance ist immer mindestens ein Veterinär auf Platz.

Ab dem 1. Juli 2018 werden also die Offiziellen an Pferdesportveranstaltungen diese Regelung anwenden. Wie werden sie geschult und wie stellen sie sicher, dass auf allen Plätzen gleich geurteilt wird?

Das wird in der «Probephase» bis Ende Jahr die grosse Aufgabe des Chef Technik und auch des Disziplinveterinärs jeder Disziplin sein. Diese Personen werden das Thema angehen und in den Leitungsteams wie auch mit den Offiziellen absprechen müssen. Es soll in jeder Disziplin sichergestellt werden, dass die Handhabung der Fälle für alle Involvierten klar ist. Auch werden die Veterinäre bei der Ausbildung zum Turniertierarzt auf solche Fälle geschult und vorbereitet.

Informationen über Ihre Daten
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens sowie zu Statistikzwecken Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den Akzeptieren-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.