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Die Krux mit den Nennungen, deren Fristen und Aufwänden

18 August 2014 08:00

Nachnennungen sind heute gross im Kurs, vor allem in der Disziplin Springen – zum Ärger von verschiedenen Akteuren wie Veranstaltern, Zuschauern, rechtzeitig gemeldeten Reitern und nicht zuletzt dem Schweizerischen Verband für Pferdesport SVPS. Der Lösungsvorschlag: ein zweiter fakultativer Nachnennschluss verbunden mit der obligatorischen Online-Nennung. Eine Abhandlung und der Stand der Dinge.

Es ist Sommer, Mitte Woche, und die Wetterprognosen für das Wochenende sind perfekt: nicht zu kühl, nicht zu warm, der Boden weder zu trocken und hart noch zu nass. Perfekte Turnierbedingungen, besonders für Grasplätze. Die Zeit ist reif, Reiter und Pferd bereit – doch der offizielle Nennschluss für die ins Auge gefasste Veranstaltung ist schon lang vorüber. 
Kein Problem: Seit einigen Jahren können sich interessierte Reiterinnen und Reiter auch nach dem offiziellen Nennschluss eines Springturniers noch nachnennen. Gerade für Turniere auf Grasplätzen ist dies populär. In den meisten Fällen erheben die Organisatoren nicht einmal eine Nachnenngebühr, obwohl sie dies theoretisch dürften.

Die Möglichkeit der Nachnennungen führt bei den Veranstaltern zu grossen Unsicherheiten: Sie wissen bis kurz vor der Veranstaltung nicht, ob sie überhaupt genügend Nennungen haben, um das Turnier durchführen zu können.

Auch die korrekt meldenden Reiterinnen und Reiter sind oft genervt. Statt zum Beispiel 30 Startenden, können bei schönem Wetter schon mal 70 oder mehr Reiter gemeldet sein. Die Prüfungen werden damit sehr lang oder müssen sogar geteilt werden, und der vorgesehene Zeitplan für die nachfolgenden Prüfungen kann nicht mehr eingehalten werden.

Veraltet und fehleranfällig
Der administrative Aufwand der Nachnennungen ist für die Turniersekretariate ziemlich aufwändig. Gerade hier können viele Fehler passieren. Zum Beispiel werden die Gewinnpunkte oder die Richtigkeit der Daten nicht oder nur mangelhaft überprüft, was dann zu Disqualifikationen führen kann. 

Bei der Abrechnung mit der Geschäftsstelle des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport SVPS müssen anschliessend alle Nachnennungen separat abgerechnet werden. Dies bedeutet wiederum einen zusätzlichen Aufwand für die Veranstalter sowie die Geschäftsstelle. Weiter lässt sich anhand von Stichproben erahnen, dass auch Reiterinnen und Reiter melden, die die Lizenzgebühr oder die Eintragungsbestätigung nie bezahlt haben und bei Nichtklassierung durch die Raster schlüpfen. Die Geschäftsstelle ist somit gezwungen, alles minutiös zu kontrollieren.
Dieser administrative Aufwand ist ärgerlich, aber leider notwendig, um korrekte Abrechnungen machen zu können. Ebenfalls ist es datenschutzrechtlich heikel, dass jeweils die ganze SVPS-Datenbank den Veranstaltern geliefert werden muss, damit die Nachnennungen lokal auch korrekt mit Lizenz- und Passnummer zugeordnet werden können.

Lösungsansatz: Fakultativer Nachnennschluss
Angesichts dieser mehrfach unbefriedigenden Situation für die korrekt meldenden Reiter, den SVPS, die Regionalverbände und die Veranstalter hat sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus verschiedenen Disziplinen sowie der Geschäftsstelle und des Vorstandes zusammengefunden. Ihr Ziel ist es, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und zu diskutieren. 

Aus der Disziplin Springen kam der Vorschlag zur Einführung eines fakultativen Nachnennschlusses mit einer reglementarisch festgelegten Zusatzgebühr. Diese könnte je nach Disziplin oder Stufe bestimmt werden. Ein solches System würde jedoch die obligatorische Online-Nennung erforderlich machen. Die Nennung auf den fakultativen Nachnennschluss wäre ebenfalls nur online möglich.

Mehrere Fliegen mit einer Klappe
Der Vorschlag eines fakultativen Nachnennschlusses wurde von allen Beteiligten der Arbeitsgruppe sehr begrüsst, da damit viele Probleme auf einen Schlag gelöst werden könnten. Mit einem fakultativen Nachnennschluss, der möglichst nahe an das Veranstaltungsdatum gelegt werden könnte, würde sich die Planungs- und Finanzsicherheit für die Veranstalter stark erhöhen. 
Es würden keine Diskussionen mehr bezüglich Nachmeldungen und Zuschlägen beim Veranstalter erfolgen, da alles nur über das Online-Nennsystem automatisch abgewickelt werden könnte. Es gäbe somit eine klare Regelung. Das Turniersekretariat müsste keine Nachnennungen administrativ betreuen, sondern würde nach dem fakultativen Nachnennschluss eine definitive korrekte Liste von der Geschäftsstelle des SVPS erhalten. Ebenso würde die Abrechnung nach dem fakultativen Nachnennschluss entfallen, da die Nenngelder abzüglich der Gebühren von der Geschäftsstelle nach dem ersten respektive fakultativen Nachnennschluss überwiesen würden und keine Start- oder Ranglisten mehr angepasst werden müssten. 

Reglementsanpassungen nötig
Um diese Änderungen ab 2016 umsetzen zu können, müsste 2015 die reglementarische Grundlage im Generalreglement und den Disziplinenreglementen geschaffen sowie die nötigen Anpassungen im Informatiksystem des SVPS gemacht werden. Jede Disziplin müsste die Nachnenngebühren pro Stufe festlegen. Weiter müssten Nachnennungen nach dem zweiten möglichen, aber fakultativen Nachnennschluss reglementarisch verboten werden. Diskutiert wird ebenfalls eine freiwillige Testphase für die Saison 2015 für interessierte Veranstalter, was aber erst technisch und reglementarisch abgeklärt werden muss.

Bewährtes System in FRA, GER und BEL
Länder wie Frankreich, Deutschland und Belgien haben längst reine Online-Meldesysteme. In der Schweiz melden bereits heute über zwei Drittel der Reiterinnen und Reiter online. Im Jahr 2013 waren es an Wettkämpfen der Disziplin Springen 66 Prozent, Dressur 75 Prozent, Concours-Complet-Prüfungen 65 Prozent und beim Fahren 49 Prozent. Die Disziplin Voltige ist bereits einen Schritt voraus und führt ab 2015 das obligatorische Online-Nennsystem ein.
Im heutigen Zeitalter des Internets werden sicherlich alle Reiterinnen und Reiter einen Weg finden, online melden zu können. Auch sind Startlisten bereits heute mehrheitlich nur noch online erhältlich.

Die Umsetzung auf 2016 bedeutet, dass sich möglichst bald die Reglementskommissionen der verschiedenen Disziplinen und schliesslich auch die übergeordnete Reglementskommission REGLKO mit dem Thema befassen sollten. Weiter sind technische Systemanpassungen notwendig. Es sind heute nur noch einzelne kleinere Veranstalter, die keine Veranstaltersoftware nutzen. Eine Umstellung auf elektronische Erfassung der Resultate erscheint zumutbar und unumgehbar.

Diskutiert wurde auch, dass die Nachnenngebühr den Veranstaltern zugesprochen werden sollte, allenfalls mit einem kleinen Abzug für die technische und administrative Umsetzung auf der Geschäftsstelle des SVPS (Rp. –.50 bis Fr. 1.- pro Nennung). Ein fakultativer Nachnennschluss mit obligatorischen Online-Nennungen wird frühestens 2016 eingeführt, damit die Details von der Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden können.

Nicole Basieux

Datenaustausch modernisieren

Die momentane Situation mit dem Datenaustausch zwischen Veranstaltersoftware und Equis (SVPS) hat sich jahrelang bewährt, ist nun aber veraltet und nicht mehr zeitgemäss. Der aktuelle Datenaustausch produziert hohe administrative Aufwände auf der Geschäftsstelle bei der Erfassung der Veranstaltungsresultate, da die Datenqualität oft zu wünschen übrig lässt und die Daten zum Teil sehr spät geliefert werden. Die IT-Spezialisten der Arbeitsgruppe IT SVPS schlagen hier eine Web-Schnittstelle (API) vor, die sicherstellt, dass Daten in Zukunft sozusagen in Echtzeit und der richtigen Qualität geliefert werden. Dieser Schritt wird zurzeit mit den aktuellen Softwareanbietern besprochen und eine neue Zertifizierung auf 2016 vorbereitet. Ziel des SVPS ist es, dass die Resultate sauber und einfach übermittelt und von der Geschäftsstelle automatisch gelesen werden und somit auch die Veranstalter von der Online-Schnittstelle und aktuellen Daten profitieren können.

Aus der Arbeitsgruppe: Notwendige Änderungen und Umsetzungen für 2016

  • Einführung eines fakultativen Nachnennschlusses mit höheren Gebühren, die durch die Disziplinenreglemente festgelegt sind. Dies kann vom Organisator genutzt werden – muss aber nicht.
  • Einführung der obligatorischen Online-Nennung, keine anderen Nennungen mehr möglich.
  • Keine Nachnennung möglich nach fakultativem Nachnennschluss, Pferde- oder Reiterwechsel sollte immer noch möglich sein.
  • Neuzertifizierung der existierenden Veranstaltersoftware mit Übergangsfrist bis 2016.
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