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Dopingliste

15 April 2019 10:00

Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Dopingliste) wird in der Regel jährlich von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlicht und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Die Dopingliste ist einer der fünf internationalen Standards, die zwingend von allen Unterzeichnern des WADA-Programms umgesetzt werden müssen.

Es ist die Aufgabe aller Sporttreibenden, sich über die gültige Dopingliste und speziellen Regelungen ihres Verbandes zu informieren.

Antidoping Schweiz gibt jährlich die für die Schweiz gültige Dopingliste heraus. Diese kann in gedruckter Form kostenlos bei Antidoping Schweiz bezogen werden. Ergänzend zur Dopingliste existiert eine weitere Liste mit erlaubten, rezeptfreien Arzneimitteln zur Behandlung banaler Erkrankungen, die in der Schweiz erhältlich sind. Um unbeabsichtigte Dopingverstösse mit Medikamenten zu vermeiden, empfiehlt es sich, alternativ zur Dopingliste, die praktische Medikamentenabfrage Global DRO zu konsultieren.Es gibt für 2019 keine für Athletinnen und Athleten praxisrelevanten Änderungen bei freiverkäuflichen Medikamenten.

Edmond Pradervand
Präsident Medizinische Kommission

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