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Dopingliste

16 April 2018 06:00

Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Dopingliste) wird in der Regel jährlich von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlicht und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Die Dopingliste ist einer der fünf internationalen Standards, die zwingend von allen Unterzeichnern des WADA-Programms umgesetzt werden müssen.

Es ist die Aufgabe aller Sporttreibenden, sich über die gültige Dopingliste und speziellen Regelungen ihres Verbandes zu informieren.

Antidoping Schweiz gibt jährlich die für die Schweiz gültige Dopingliste heraus. Diese kann in gedruckter Form kostenlos bei Antidoping Schweiz bezogen werden. Ergänzend zur Dopingliste existiert eine weitere Liste mit erlaubten, rezeptfreien und in der Schweiz erhältlichen Arzneimitteln zur Behandlung banaler Erkrankungen. Um unbeabsichtigte Dopingverstösse mit Medikamenten zu vermeiden, empfiehlt es sich, alternativ zur Dopingliste, die praktische Medikamentenabfrage Global DRO zu konsultieren.

Neu ab 2018: Änderungen der Dopingliste

Die Dopingliste 2018 trat per 1. Januar 2018 in Kraft und löste zeitgleich alle bisherigen Listen ab. Die wichtigste praxisrelevante Änderung betrifft die Verabreichung von intravenösen Injektionen bzw. Infusionen: Ab 2018 sind diese bis zu einem Volumen von 100 ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden erlaubt. Es gibt keine für Athletinnen und Athleten praxisrelevanten Änderungen bei freiverkäuflichen Medikamenten. Weitere Informationen sowie die aktuelle Dopingliste finden Sie unter: www.antidoping.ch

Edmond Pradervand,
Präsident Medizinische Kommission

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