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Dossier: Veterinärmedizin

Druse: Informationen für Pferdebesitzer, Pferdehalter, Stallbetreiber und Turnierveranstalter

06 Februar 2019 17:15

Zurzeit häufen sich offenbar insbesondere in den Kantonen Zürich und Zug die Fälle der ansteckenden Krankheit Druse und damit die Anfragen vieler verunsicherter Pferdehalter und Besitzer.

Druse ist eine altbekannte bakterielle Infektionskrankheit der oberen Atemwege beim Pferd und regelmässig kommt es in der Schweiz sowie im Ausland zu Ausbrüchen. In der Regel verläuft die Krankheit für das Pferd ohne Komplikationen. Sehr aufwändig und langwierig ist es, Druse an der weiteren Verbreitung zu hindern, insbesondere weil das für die Krankheit verantwortliche Bakterium lange in der Aussenwelt überlebensfähig bleibt. 

Der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS empfiehlt daher allen betroffenen Stallbetreiber, Pferdehalter, Pferdebesitzer und Turnierveranstalter, sich an die im nachfolgenden Merkblatt festgehaltenen Vorgehensweisen und Verhaltensregeln zu halten, um der weiteren Verbreitung der Krankheit effizient entgegen zu wirken.

Damit einhergehend ist eine verständliche, objektive Information der Situation und der vom jeweiligen Betrieb individuell erlassenen Verhaltensregeln an die internen und externen Pferdebesitzer und Reiter zentral.

Trainings und Turniere durchführen?

Für die Durchführung von Turnieren und Trainings auf betroffenen, d.h. infizierten Anlagen kann der SVPS keine abschliessende Empfehlung gegeben. Hier ist ein situatives Abwägen und Entscheiden durch die Verantwortlichen gemeinsam mit dem zuständigen Tierarzt gefragt. Ist beispielsweise eine strikte Trennung und genügend Distanz der externen Pferde und Personen zu den erkrankten oder eventuell erkrankten Pferden möglich und können alle weiteren notwendigen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden, kann ein Turnier oder Training allenfalls durchgeführt werden.

Die erlassenen Verhaltensregeln sollten dabei im Vorfeld in verständlicher Form an die Teilnehmer und Besucher kommuniziert und die Einhaltung vor Ort kontrolliert werden. 

Bitte beachten als Grundsatzregel: Bei jeder Teilnahme an einem Turnier oder einem Training, wo fremde Pferde aus unterschiedlichen Ställen aufeinandertreffen, ist das Risiko einer Ansteckung mit einer übertragbaren Krankheit vorhanden. Es ist daher eine Grundsatzregel, dass Kontakte zu fremden Pferden oder beispielsweise der Austausch von Wassereimern und Futterkübel unterlassen werden sollen. 

Meldepflicht?

Druse fällt gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV nicht unter die Kategorie der meldepflichtigen Tierseuchen.  Betroffene Ställe sollten aber einen Ausbruch der Krankheit an Equinella, der freiwilligen Melde- und Informationsplattform für die Früherkennung von Pferdekrankheiten melden. Weitere Informationen unter: www.equinella.ch

Information:

Dr. Marco Hermann
Präsident der Veterinärkommission des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport 
E-Mail: marcohermann@bluewin.ch

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