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Erinnerung: Kontrollen des Nasenbandes

10 März 2022 10:00

Ab der Saison 2021 wurden an Turnieren vermehrt Kontrollen des Nasenbandes durchgeführt. Auch 2022 werden diese Kontrollen weiter intensiviert. Damit Pferdesportlerinnen und Pferdesportler sicherstellen können, dass sie die entsprechende Regelung bei der Verschnallung des Nasenbandes einhalten, hilft auch das genormte Messinstrument, welches über den Online-Shop des SVPS bezogen werden kann.

In allen Disziplinen-Reglementen ist seit dem 1. Januar 2020 der folgende Passus vermerkt:

«Das Nasenband muss so verschnallt sein, dass mittels eines genormten, vom SVPS freigegebenen Messinstruments ein Abstand von 1.5 cm zwischen Nasenrücken und Nasenband gemessen werden kann. Diese Regel gilt für alle Arten von Nasenbändern und Verschnallungen». Eine Ausnahme besteht für den Kappzaum der Disziplin Voltige.

Grundsätzlich ist für die Kontrolle des Nasenbandes auf dem Concoursplatz der Jurypräsident bzw. der Technische Delegierte zuständig. Sie können Jurymitglieder oder weitere Offizielle damit beauftragen, die Messungen vorzunehmen. Stichproben können sowohl während der Aufwärmphase als auch nach dem Verlassen des Vierecks bzw. des Parcours vorgenommen werden - und dies in allen Disziplinen und auf allen Leistungsstufen.

Werden Pferdesportlerinnen kontrolliert und entspricht die Verschnallung nicht dem Reglement, werden sie aufgefordert, das Nasenband zu lockern. Sind die betroffenen Athleten einsichtig und kommen der Aufforderung eines Offiziellen oder einer Aufsichtsperson sofort nach, hat dies keinerlei weiteren Konsequenzen.

Wird der Aufforderung jedoch nicht Folge geleistet, folgte eine mündliche Verwarnung und ein Startverbot für die aktuelle Prüfung, wenn die Nasenbandkontrolle vor dem Start erfolgte, bzw. werden disqualifiziert, wenn die Nasenbandkontrolle nach dem Start erfolgte. Die Jury kann je nach Schwere des Falles eine gelbe Karte, d. h. eine schriftliche Verwarnung mit namentlichem Eintrag im TD- bzw. Juryrapport aussprechen. Nach der zweiten schriftlichen Verwarnung innerhalb von 12 Monaten erfolgt eine Meldung an die Sanktionskommission des SVPS.

Die Geschäftsstelle

Korrekt verschnalltes Hannoveranisches Nasenband. | © SVPS/Nadine Niklaus Korrekt verschnalltes Hannoveranisches Nasenband. | © SVPS/Nadine Niklaus

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