Swiss Equestrian
Menü
Pferd+

Erinnerung: Nasenbandregelung

09 April 2021 14:00

Korrekt verschnalltes Hannoveranisches Nasenband. | © SVPS/Nadine Niklaus Korrekt verschnalltes Hannoveranisches Nasenband. | © SVPS/Nadine Niklaus

Nachdem im Einführungsjahr 2020 die Aufklärung im Vordergrund gestanden hat, werden ab der Saison 2021 bei Auffälligkeiten am Turnier vermehrt Nasenbandkontrollen durchgeführt.

Sind die betroffenen Reiterinnen und Reiter einsichtig und lockern das Nasenband auf Aufforderung eines Offiziellen oder einer Aufsichtsperson, hat dies keinerlei weiteren Konsequenzen.

Wird der Aufforderung jedoch nicht Folge geleistet, werden die betroffenen Reiterinnen und Reiter mündlich verwarnt und erhalten ein Startverbot für die aktuelle Prüfung, wenn die Nasenbandkontrolle vor dem Start erfolgte, bzw. werden disqualifiziert, wenn die Nasenbandkontrolle nach dem Start erfolgte. Die Jury kann je nach Schwere des Falles eine gelbe Karte, d. h. eine schriftliche Verwarnung mit namentlichem Eintrag im TD- bzw. Juryrapport aussprechen. Nach der zweiten schriftlichen Verwarnung innerhalb von 12 Monaten erfolgt eine Meldung an die Sanktionskommission des SVPS.

Das Nasenband muss so verschnallt sein, dass mittels eines genormten, vom SVPS freigegebenen Messinstruments ein Abstand von 1,5 cm zwischen Nasenrücken und Nasenband gemessen werden kann. Diese Regel gilt für alle Arten von Nasenbändern und Verschnallungen, mit Ausnahme des Kappzaums in der Disziplin Voltige.

Weitere Informationen zur Nasenbandregelung:

fnch.ch > Ausbildung > Offizielle > Anleitungen für Kontrollen > Nasenband-Messung

Die Geschäftsstelle

Informationen über Ihre Daten
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens sowie zu Statistikzwecken Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den Akzeptieren-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.