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Erstes Fazit führt zu Anpassungen an den Weisungen «Veranstaltungen 2020-Covid 19»

18 Juni 2020 15:45

Nachdem die ersten Veranstaltungen innerhalb der Covid-19 Veranstaltungsweisungen durchgeführt worden sind, hat der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS Bilanz gezogen und nach vielen Gesprächen mit Organisatoren sowie Rückmeldungen von Pferdesportlern und Offiziellen Anpassungen an den Weisungen vorgenommen.

Bryan Balsiger auf Clouzot de Lassus (Bild: Katja Stuppia) Bryan Balsiger auf Clouzot de Lassus (Bild: Katja Stuppia)

Zentrales Thema der letzten Wochen waren das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage von Startplätzen insbesondere der Disziplin Springen. Dies einerseits auf Grund der vielen Absagen von Veranstaltungen im In- und Ausland sowie wegen der temporär eingeführten Beschränkung der Startplätze durch die Veranstalter. Eine Beschränkung, um den Organisatoren von Pferdesportveranstaltungen Planungssicherheit in Bezug auf die Maximalanzahl von Personen vor Ort zu bieten und genügend Sponsoren für die Prüfungen zu finden. Die Problematik betrifft vor allem die Disziplin Springen, bei welcher die Organisatoren gemäss Reglement bisher alle Nennungen annehmen und ihren Veranstaltungen oft Zusatztage hinzufügen mussten.

An dieser Planungssicherheit wird der SVPS bis Ende Jahr - unabhängig von weiteren Entscheiden des Bundesrates - wie vorgesehen festhalten, gibt aber den Organisatoren die Möglichkeit, nachträglich und innerhalb der Nennphase zusätzliche Plätze zu öffnen und Prüfungen noch mehr in Serien zu teilen, wenn eine Ausweitung der Veranstaltung für sie möglich ist. Diese zusätzlichen Plätze werden sofort online auf my.fnch.ch für alle verfügbar sein, sobald diese vom Organisator freigegeben wurden. So müssen diese nachträglichen Erhöhungen resp. Nennungen nicht manuell als Veranstalterplätze eingegeben werden. Ab sofort sind in Schweizermeisterschafts-Qualifikationsprüfungen Springen Elite 90 Startende zugelassen, ohne dass zwei Klassemente erstellt werden müssen. Ein Grand Prix kann nicht in zwei Serien ausgetragen werden und so erhalten diejenigen Pferde, welche in der aktuellen Covid-Phase nicht international starten können, die Möglichkeit, sich auf hohem Niveau zu beweisen.

Anpassung am Eröffnungszeitpunkt der Nennphasen
Ein letztes Mal passt der SVPS auch die Eröffnungszeit der Nennphasen an. Diese wird ab dem 22. Juni 2020 fix auf 21 Uhr gelegt. Ausserdem ist jeder Wochentag für die Eröffnung der Nennphase möglich, allerdings muss dieser Tag ca. 4 Wochen vor Turnierbeginn gewählt werden.

Paarwechsel wieder möglich
Die Befürchtung, es könnte Handel mit den vorhandenen Startplätzen betrieben und von einigen Pferdesportlern entsprechende Plätze in my.fnch.ch «gehamstert» werden, hat sich bisher als unbegründet erwiesen. Paarwechsel dürfen daher wieder vorgenommen werden, Veranstalter können Paarwechsel in ihrer Ausschreibung aber als kostenpflichtige Neunennung deklarieren.

Start- und Preisgeldflexibilität
Auch bei den Start- und Preisgeldern erhöht der SVPS die Flexibilität für die Veranstalter. Die Absicht für die Kreierung der Varianten 1 und 2 der Startgelder war, dass so das Ganze übersichtlich gehalten werden sollte. Etliche Veranstalter wünschten nun aber, ihre Ausschreibungen gemäss den Vorjahren gestalten zu können. Die bisherige Variante 1 (Minimalversion des Springreglements) wird nun ersetzt durch die vollen Möglichkeiten gemäss Art. 3.4 SR, was auch Anpassungen beim Preisgeld einfacher macht. Es scheint, dass viele Veranstalter nicht unbedingt wegen finanzieller Sorgen ihre Turniere absagen, sondern weil ihnen die Umsetzung der Vorschriften des Bundes mit den Hygiene- und Abstandsregeln z. B. in Festwirtschaft, Küche, etc. zu schaffen macht. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, das Startgeld mit dem Covid-19-Zuschlag anzuwenden. Dieser nicht preisgeld-relevante Zuschlag geht vollumfänglich an den Veranstalter.

Ein zuverlässiges System, aber nicht die Luxuslösung
Der SVPS ist sich bewusst, dass die einzelnen Online-Plattformen my.fnch.ch, info.fnch.ch sowie die Mobile-App zur Zeit nur bedingt auf die neue Situation angepasst sind und Verbesserungspotential besteht. Die betrifft vor allem Punkte der Anwenderfreundlichkeit wie die fehlende Anzeige der Prüfungen mit baldigem Start der Nennphase in my.fnch.ch vor dem Eröffnungszeitpunkt sowie diverse weitere Punkte der Übersichtlichkeit oder möglichen Push-Meldungen innerhalb der Mobile-App. Solange das System nur temporär eingeführt ist, wird der SVPS aus Kostengründen hier aber keine weiteren Anpassungen vornehmen können.

Weitere Informationen:

  • Weisungen «Veranstaltungen 2020 – Covid 19» Version, XY
  • Geschäftsstelle SVPS, E-Mail: info@fnch.ch, Tel. +41 (0)31 335 43 43
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