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Finanzierung von Breiten- und Spitzensport sichern

30 Mai 2018 08:00

Der Schweizer Sport wird zu einem grossen Teil durch die Erträge der Lotteriegesellschaften finanziert. Jedes Jahr gelangen 120 Millionen Franken via kantonale Sportfonds sowie über Swiss Olympic an Sportverbände, Sportvereine und Sportinfrastrukturen in der Schweiz - auch an den Schweizerischen Verband für Pferdesport.

Aus Sportlersicht braucht es am  10. Juni 2018 ein JA zum Geldspielgesetz. Foto: dreamstime.com Aus Sportlersicht braucht es am 10. Juni 2018 ein JA zum Geldspielgesetz. Foto: dreamstime.com

Das neue Geldspielgesetz sichert dem Sport diese unerlässliche Finanzierungsquelle. Es sorgt dafür, dass die Geldspiele modernisiert, gleichzeitig aber auch sozialverträglich angeboten werden. Es ergibt aber keinen Sinn, die Schweizer Lotteriegesellschaften und Spielbanken zur Einhaltung von strengen Auflagen und zu Abgaben zu verpflichten, wenn im Internet gleichzeitig ein riesiges Angebot unkontrollierter Geldspiele zugänglich ist und genutzt wird.

Heute fliessen geschätzte 250 Millionen Franken pro Jahr ungehindert aus der Schweiz ab und fehlen zur Finanzierung von Sport, Kultur und AHV. Zudem schüren die illegalen Onlineanbieter aus Offshore-Staaten wie Malta, Gibraltar, Antigua usw. die Spielsucht und verursachen damit Sozialkosten. Das Referendum und die Kampagne gegen das Geldspielgesetz werden fast im Alleingang von diesen Offshore-Anbietern finanziert.

Das vom Parlament klar angenommene Geldspielgesetz unterbindet den Zugang zu Internet-Geldspielseiten aus Offshore-Standorten. Die eingeblendete Stopp-Seite weist darauf hin, dass die aufgerufene Geldspielseite in der Schweiz illegal ist und weder Schutzmassnahmen noch Gewähr für die Auszahlung der erzielten Gewinne bietet.

Die Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien, Dänemark oder Belgien zeigen, dass die Sperre des Zugangs zu illegalen Geldspielseiten wirkungsvoll ist. Es ist zwar möglich, die Sperre zu umgehen. Der damit verbundene Aufwand ist für «Normalverbraucher» aber zu hoch. Aus diesen Ländern sind auch keine technischen Probleme mit der Zugangssperre bekannt.

Weiter ist klar, dass es sich hier nicht um einen Präzedenzfall für andere Wirtschaftszweige handelt. Das ist reine Angstmacherei der Gesetzesgegner. Geldspiel ist kein normales Gut wie Kleider oder Schuhe; fast alle Länder regulieren es wegen Spielsucht-, Geldwäscherei- und Betrugsgefahr.

Aus Sportlersicht braucht es am 10. Juni 2018 ein JA zum Geldspielgesetz. Helft bitte auch mit.

Swiss Olympic

Geldspielgesetz: Warum unterstützt der SVPS dieses?

Kommentar von Charles F. Trolliet, Präsident SVPS

Das neue Geldspielgesetz, über das das Schweizer Volk am 10. Juni abstimmt, setzt den Art.106 der Bundesverfassung um, der 2012 von einer grossen Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen wurde. Unser Verband hatte schon damals diesen Artikel unterstützt und sich auf Anfrage auch positiv zur Einführung eines Gesetzes geäussert. Folgerichtig hat nun also der Vorstand der SVPS entschieden, das im vergangenen September von den Eidgenössischen Räten angenommene Gesetz, gegen welches ein Referendum eingereicht wurde, zu unterstützen.

Die Interessen der Sportler vertreten

Es geht aber nicht nur darum, konsequent zu sein: Wir sind der Ansicht, dass die Garantien, die uns dieses Gesetz bezüglich der Finanzierung von sportlichen Aktivitäten gibt, notwendig sind. Die Bundesverfassung sowie das neue Gesetz sehen vor, dass die Nettoeinnahmen von Geldspielen gemeinnützigen Zwecken, zu denen auch der Sport zählt, zufliessen. Aktuell sind dies 150 Mio. Franken, die jährlich dem Sport zukommen. Wir profitieren ebenfalls davon, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung, die wir von den Kantonen erhalten. Die Entwicklung der Geldspielpraktiken und insbesondere der Aufschwung von Onlinespielen droht, diese Einnahmen zu verringern, da sich die im Ausland gespielten Beträge jeglicher Kontrolle entziehen und die Erträge diese Spiele nicht den von der Verfassung vorgesehenen Empfängern zukommt. Es besteht also die Gefahr, dass diese Beträge sich verringern werden. Dem will das neue Gesetz entgegenwirken.

Nicht nur der SVPS profitiert davon!

Wie von der Bundesverfassung und dem neuen Gesetz vorgesehen, sollen die Erträge aus den Geldspielen gemeinnützigen Zwecken, unter anderem in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, zufliessen. Darüber hinaus werden die auf Kasinos erhobenen Steuern (Spielbankenabgabe) der AHV und der IV zugewiesen! Es ist also nicht nur für uns als Sportverband, sondern auch für alle anderen Empfänger wichtig, diese wesentlichen Finanzierungsmittel auch in Zukunft zu sichern.

Was geschieht, wenn das Geldspielgesetz abgelehnt wird?

Die illegalen Offshore-Online-Geldspielseiten mit ihren Casino-, Sportwetten- und Lotterieangeboten würden weiterhin unkontrolliert Marktanteile gewinnen, und dies ohne Schutz vor Spielsucht (u.a. Jungendschutz) und unter Abfluss von Hunderten von Millionen Franken aus der Schweiz.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand des SVPS, das neue Geldspielgesetz anzunehmen und am 10. Juni «JA» zu stimmen!

JA zum neuen Geldspielgesetz - Kurzargumentarium

Das Geldspielgesetz wurde am 29. September 2017 durch das Parlament verabschiedet. Es setzt den Art. 106 der Bundesverfassung um, der 2012 vom Schweizer Volk mit 87% JA-Stimmen angenommen wurde. Das Referendum gegen das Geldspielgesetz kam am 18. Januar 2018 mit 60744 Unterschriften zustande.

Warum JA sagen zum Geldspielgesetz?

Das Geldspielgesetz

  • stellt den weltweit strengsten Schutz vor Spielsucht, Geldwäscherei und Betrug sicher.
  • garantiert, dass die Erträge aus den Geldspielen gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Soziales, Sport und Umwelt) sowie der AHV/IV zufliessen; jedes Jahr rund eine Milliarde Franken (ca. CHF 600 Mio. von den Lotteriegesellschaften und ca. CHF 400 Mio. von den Casinos).
  • sieht wirkungsvolle Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Geldspiels vor.

Schutz der Bevölkerung

Mit diesem Gesetz verstärkt die Schweiz den Kampf gegen Spielsucht sowie Geldwäscherei:

  • Es verpflichtet die Spielanbieter sowie die Kantone zu zahlreichen Massnahmen.
  • Die vorgesehenen Präventionsmassnahmen stellen speziell den wirksamen Schutz von Minderjährigen und verletzlichen Personen sicher.
  • Die Spielsuchtabgabe der Lotteriegesellschaften garantiert die Finanzierung der von den Kantonen vorzusehenden Präventionsmassnahmen.

Mittel für die Gemeinnützigkeit

Das Gesetz stellt sicher, dass die Erträge aus dem Geldspiel dem Gemeinwohl zufliessen:

  • Es führt das bewährte System des kontrollierten und verantwortungsvollen Geldspiels weiter, dessen Erträge einen unverzichtbaren Beitrag an gemeinnützige Projekte und Institutionen in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport und Umwelt sowie an die AHV/IV leisten.
  • Es ermöglicht die Generierung zusätzlicher Erträge, von denen die Schweizer Bevölkerung profitieren wird - und nicht private Aktionäre im Ausland.

Bekämpfung des illegalen Geldspiels

  • Die vorgesehene Sperrung des Zugangs zu illegalen Websites ist zwingend, damit einerseits der Schutz der Bevölkerung gewährt und andererseits sichergestellt wird, dass die Erträge aus dem Geldspiel an die Gemeinnützigkeit fliessen (= Verfassungsauftrag gemäss Art. 106 BV).
  • Es ergibt keinen Sinn, die Schweizer Lotteriegesellschaften und Spielbanken zur Einhaltung von strengen Auflagen und zu Abgaben zu verpflichten, wenn im Internet gleichzeitig ein riesiges Angebot unkontrollierter Geldspiele zugänglich ist und genutzt wird. Geschätzte CHF 250 Mio. fliessen so jährlich aus der Schweiz ab und fehlen der Gemeinnützigkeit.
  • Illegale Onlineanbieter aus Offshore-Staaten wie Malta, Gibraltar, Antigua usw. bieten keinen Schutz vor Spielsucht, Geldwäscherei oder Betrug, und sie bezahlen in der Schweiz weder Steuern noch Abgaben für die Gemeinnützigkeit.
  • Zugangssperren sind eine verbreitete Massnahme. Eingesetzt werden sie bereits in zahlreichen Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien, Dänemark, Belgien, Portugal oder Norwegen (geplant).

Was geschieht, wenn das Geldspielgesetz abgelehnt wird?

Das Spielbankengesetz (von 1998) und das Lotteriegesetz (von 1923) blieben in Kraft. Den Schweizer Casinos bliebe es verboten, ihre Spiele online anzubieten, und den Lotteriegesellschaften wäre es nicht möglich, ihr Sportwettenangebot konkurrenzfähig zu gestalten.

Die illegalen Offshore-Online-Geldspielseiten mit ihren Casino-, Sportwetten- und Lotterieangeboten würden weiterhin unkontrolliert Marktanteile gewinnen. Dies ohne Schutz vor Spielsucht (u. a. Jugendschutz) und unter Abfluss von Hunderten von Millionen Franken aus der Schweiz.

Klarstellungen zu Behauptungen der Gesetzesgegner (Referendumsbefürworter)

  • Das Internet wird weder gesperrt noch zensuriert. Die Gegner verwenden systematisch die Begriffe «Internet-Sperre» oder sogar «Internet-Zensur». Diese Aussagen sind richtigzustellen: Das Internet wird nicht gesperrt! Es wird lediglich der Zugang zu Internet-Geldspielseiten gestoppt, die illegal auf Schweizer Kunden zielen und sich deshalb auf einer Schwarzen Liste befinden. Der Zugriff auf diese Seiten wird auf eine Stopp-Site umgeleitet. Sie weist darauf hin, dass die aufgerufene Site in der Schweiz nicht zugelassene Geldspiele anbietet und somit weder Schutzmassnahmen noch Gewähr für die Auszahlung der erzielten Gewinne bietet.
     
  • Die Lizenzierung von Offshore-Geldspielanbietern funktioniert nur mit Zugangssperren. Länder, die solche Lizenzen vergeben (z. B. Dänemark, Italien, Frankreich oder Belgien), verw enden gleichzeitig die Zugangssperre. Ohne diese Sperre wären Lizenzen wertlos; die damit verbundenen Abgaben und Auflagen würden massive Wettbewerbsnachteile gegenüber nicht lizenzierten Anbietern darstellen.
     
  • Bei der Zugangssperre handelt es sich nicht um einen Präzedenzfall für andere Wirtschaftszweige. Beim Geldspiel handelt es sich nicht um ein normales Gut wie z. B. Kleider. Spielsucht- und Kriminalitätsgefahr sind der Grund dafür, dass das Geldspiel (wie fast in allen Ländern) eingeschränkt und mit strengen Auflagen verbunden ist.
     
  • Die Zugangssperre bezweckt weder Heimatschutz noch führt sie zur digitalen Abschottung. Es geht lediglich darum, den Zugang zu Anbietern von illegalen Online-geldspielen zu sperren, die sich nicht an die nationalen Vorschriften zum Schutz vor Spielsucht und Geldwäscherei sowie an das geltende Abgaberegime halten. Über 16 europäische Länder nutzen Zugangssperren bereits, Tendenz steigend.
     
  • Zugangssperren sind wirkungsvoll. Dies zeigt die Erfahrung aus vielen Ländern. Die Zugangssperre warnt die User, dass sie auf eine illegale Site zugreifen, was den meisten gar nicht bewusst ist. Es ist zwar möglich, die Sperre zu umgehen. Der damit verbundene Aufwand ist für «Normalverbraucher» zu hoch. Die Offshore-Online-Geldspielanbieter haben die Unterschriftensammlung für das Referendum mit rund CHF 500 000.- finanziert. Sie würden kaum so viele Mittel aufwenden, wenn diese Sperren tatsächlich wirkungslos wären.
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