Beobachtet der Jurypräsident, die Technische Delegierte oder andere Offizielle auf dem Turnierplatz regelwidriges Verhalten, können sie je nach Schwere des Vergehens Verwarnungen aussprechen – mit entsprechenden Konsequenzen.
Im Grundsatz wird bei leichteren Regelverstössen zunächst das Gespräch mit den fehlbaren Pferdesportlerinnen und -sportlern gesucht und allenfalls eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Wenn sich die betroffene Person jedoch nicht einsichtig zeigt oder es sich um einen groben Regelverstoss bzw. einen Wiederholungsfall handelt, können der Jurypräsident, die Technische Telegierte oder andere Offizielle auch eine schriftliche Verwarnung – die sogenannte «gelbe Karte» – ausstellen.
Neu werden diese schriftlichen Verwarnungen nicht nur vom Jurypräsidenten (JP) oder der Technischen Delegierten (TD) unterschrieben, sondern auch vom zuständigen Richter, sofern dieser an der betreffenden Veranstaltung nicht auch TD bzw. JP ist. Damit erhalten die schriftlichen Verwarnungen noch mehr Gewicht und es wird sichergestellt, dass der verwarnende Richter auch auf dem Formular ersichtlich ist.
Schriftliche Verwarnungen werden im «Bulletin», dem offiziellen Publikationsorgan des SVPS, wie auch auf der Webseite des SVPS namentlich publiziert. Nach der zweiten schriftlichen Verwarnung innerhalb von zwölf Monaten oder wenn die Schwere des Vergehens ein sofortiges Handeln erfordert, erfolgt eine Meldung an die Sanktionskommission (SAKO). Diese entscheidet individuell über weitere Massnahmen wie Geldbussen oder Turniersperren.
Die Rechtsprechung des SVPS ist auf die Geschehnisse auf dem Turnierplatz beschränkt. Regelwidriges oder tierschutzrelevantes Verhalten ausserhalb des Wettkampfs können vom SVPS nur eingeschränkt geahndet werden.
Die Geschäftsstelle