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Human-Anti-Doping: Vorsicht mit Cortison!

16 Februar 2022 08:40

Im Bereich der therapeutischen Medikation gibt es eine wichtige Neuerung per 1. Januar 2022. Diese betrifft die lokale Anwendung (Injektion oder Infiltration) von Glucocorticoiden (z. B. Cortison), die bis anhin im Wettkampf zulässig war, neu aber verboten ist.

Ausserhalb des Wettkampfs bleibt diese Anwendung jedoch erlaubt (siehe Grafik).

Andere Arten der Verabreichung von Glucocorticoiden sind jedoch erlaubt (im Wettkampf und ausserhalb des Wettkampfs), beispielsweise das Auftragen von Creme auf der Haut oder im Analbereich (Achtung: Rektalkapseln/Zäpfchen sind im Wettkampf verboten!), die Inhalation mit Inhalator, die Verwendung von Nasensprays oder Augentropfen oder auch zahnärztliche intrakanale Injektionen.

Es hat sich bestätigt, dass dank den einfach zugänglichen Informationen, die den Sportlerinnen und Sportlern aller Disziplinen und aller Leistungsklassen auf den Websites von Swiss Olympic auf nationaler Ebene und der Weltantidopingagentur (WADA) auf internationaler Ebene zur Verfügung stehen, viele dopingspezifische Fragen bereits geklärt werden können. So kommt es nur noch selten zu direkten Anfragen bei den Mitgliedern der MEDKO. Dasselbe gilt für die Gesuche um eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ), denn auch dieses Prozedere wird mit dem Internet vereinfacht.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass aus der Stiftung Antidoping Schweiz ab 1. Januar 2022 die Stiftung Swiss Sport Integrity wird, die neben Dopingverstössen neu auch Ethikverstösse behandelt.

Edmond Pradervand
Präsident der Medizinischen Kommission

© Swiss Sport Integrity © Swiss Sport Integrity

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