Swiss Equestrian
Menü
Pferd+

Identitäts- und Impfkontrollen auf Turnierplätzen

07 September 2018 08:00

Wir möchten alle Reiter/innen und Fahrer/innen darauf aufmerksam machen, dass künftig vermehrt Kontrollen auf dem Abreiteplatz und den Transporterparkplätzen stattfinden werden.  Pferdepässe mit den korrekt eingetragenen Impfungen müssen auf Verlangen des Jurypräsidenten (JP) oder des technischen Delegierten (TD) vorgewiesen werden.

Der Pferdepass ist an Veranstaltungen immer mitzuführen. Kann der Pass nicht vorgewiesen werden oder entsprechen die Impfungen nicht den Vorschriften, so wird das Pferd von der Veranstaltung ausgeschlossen (gemäss GR 6.2.4 und 6.3.1).

Erinnerung: Impfregelung gegen Pferdeinfluenza

Die Impfregelung gegen Pferdeinfluenza wurde per 01.01.2013 in Kraft gesetzt, zusammen mit der Revision des Veterinärreglements. Sie wurde den FEI-Regelungen angepasst. Es gilt:

Für Pferde, welche vor dem 01.01.2013 geboren sind:

  • Grundimmunisierung durch 2 Impfungen im Abstand von 21 bis 92 Tage
  • Wiederholungsimpfung (Booster) im Abstand von maximal 365 Tagen. Diese Auffrischimpfungen können immer am gleichen Tag durchgeführt werden (z.B. 24. März 2012 - 24. März 2013).
  • Karenz zwischen letzter Impfung und Turnierteilnahme: 7 Tage

Für Pferde, die nach dem 01.01.2013 geboren sind, gilt:

  • Grundimmunisierung durch 3 Impfungen: 21 bis 92 Tage Abstand zwischen 1. und 2. Impfung, dritte Impfung innert 6 Monate + 21 Tage
  • Wiederholungsimpfung (Booster) im Abstand von maximal 365 Tagen. Diese Auffrischimpfungen können immer am gleichen Tag durchgeführt werden (z.B. 24. März 2012 - 24. März 2013).
  • Karenz zwischen letzter Impfung und Turnierteilnahme: 7 Tage
  • Pferde gelten als teilnahmeberechtigt, wenn die ersten 2 Impfungen der GI durchgeführt wurden.

Weitere Informationen:

Medikationserklärungen

Die Veterinärkommission weist alle Dressurreiterinnen und -reiter darauf hin, dass eine allfällige Medikationserklärung mindestens vier Tage vor der Prüfung einem Mitglied der Vetko zugestellt werden muss. Es ist auch möglich, die Medikationserklärung spätestens 90 Minuten vor Prüfungsbeginn dem Technischen Delegierten (TD) vorzulegen. Dieser wird den Pikett-Tierarzt aufbieten. Entstehende Zeit- und Anfahrtskosten gehen zu Lasten des Reiters (Veterinärreglement: Art. 5.1.3.5.).

Bei Springveranstaltungen ist der Turniertierarzt auf dem Platz und er wird mindestens 40 Minuten vor Prüfungsbeginn allfällig vorgelegte Medikationserklärungen mit dem Jurypräsidenten prüfen. Daraus entstehen keine Kosten.

Dr. med. vet. Marco Hermann, Präsident Veterinärkommission

Informationen über Ihre Daten
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens sowie zu Statistikzwecken Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den Akzeptieren-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.