Ab dem 6. Juni 2020 dürfen unter Auflagen wieder Pferdesportveranstaltungen mit maximal 300 Teilnehmenden durchgeführt werden. Zentral dabei ist: Alle Veranstalter müssen ein eigenes Schutzkonzept für ihre Veranstaltung vorweisen können. Dieses muss nicht beim SVPS, Swiss Olympic oder dem Bundesamt für Sport eingereicht werden. Es wird weder offiziell plausibilisiert noch genehmigt.
Der Schweizerische Verband für Pferdesport hat Empfehlungen für die Ausarbeitung individueller Schutzkonzepte zusammengestellt. Ebenfalls steht eine Schutzkonzept-Vorlage zur Verfügung. Diese Dokumente stehen unter den folgenden Links zum Download bereit: