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Kampf gegen Human-Doping – Liste der verbotenen Substanzen 2014

28 Juli 2014 16:42

Dieses Thema behandeln wir alljährlich in unserem «Bulletin» und obwohl es dieses Jahr nur wenige Änderungen gibt, möchte die Medizinische Kommission Medko nicht darauf verzichten, auf diese hinzuweisen und andere Elemente wieder in Erinnerung zu rufen. Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden im Sport ist weltweit gültig. Sie wird von einer Ad-hoc-Kommission der Welt-Anti-Doping-Agentur verfasst.

Gemäss Dopingliste sind folgende Substanzen (alle Medikamente und Zusätze) oder Methoden verboten:
1. zur sportlichen Leistungssteigerung;
2. die ein effektives oder potenzielles Gesundheitsrisiko darstellen;
3. oder die gegen die Ethik im Sport verstossen (spiritofsport).

Es werden drei Kategorien von verbotenen Methoden unterschieden:
1. Manipulation des Blutes oder seiner Produkte 
2. Pharmakologische, chemische und physische Verfälschung (maskierende Wirk-stoffe, Austausch oder Veränderung der Urinprobe, IV-Infusionen)
3. Gendoping: Verwendung von normalen oder gentechnisch modifizierten Zellen.

Es ist Aufgabe der Athleten, sicherzustellen, dass jedes Arzneimittel, jeder Zusatz, jede frei erhältliche Zubereitung oder jedes andere Präparat, das eingenommen wird, keine verbotenen Substanzen gemäss aktueller Dopingliste enthält. Weitere Informationen unter:www.antidoping.ch

Selbstverständlich ist diese Liste nicht vollständig und gleiche oder ähnliche chemische oder pharmakologische Substanzen sind ebenfalls verboten, auch wenn sie nicht explizit aufgeführt sind.

Auf dieser neu gespeisten Seite erlaubt die Medikamenten-Datenbank eine Suche nach kommerziellen Namen (alle in der Schweiz eingetragenen Medikamente) oder nach Wirkstoffen, dies auch auf dem Smartphone. Die Tatsache, dass auf dieser Datenbank die mögliche Dosierung für alle in der Schweiz verfügbaren Medikamente zu finden ist, ist ein grosses Plus für die Schweizer Athleten. 

Auf der Homepage www.antidoping.ch gibt es des Weiteren diverse spezifische Dokumente und Formulare zum Herunterladen. Zum Beispiel das ATZ-Antragsformular oder eine Zielgruppentabelle, die anzeigt, wann eine vorgängige Abklärung empfohlen wird.

Die Homepage www.antidoping.ch ist ebenfalls durch eine neue Rubrik «Medizin» ergänzt. Diese richtet sich an Ärzte und enthält eine Reihe an Informationen, die vor allem für Mitarbeiter der Gesundheitsbranche von Interesse sind. Teilen Sie dies bitte Ihrem Arzt mit, falls er noch nicht darüber informiert ist!

Die neue Liste der verbotenen Substanzen enthält: 

Nicht genehmigte Substanzen (S0)

Anabolika (S1)

Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen (S2)

Beta-2-Agonisten (S3):
Die Asthmamittel wie Salbutamol mit einer erlaubten Tagesdosis von 1600 μg/Tag (Ventolin®, Ecovent®; Dospir®) und Formoterol bis 54 μg/Tag (Oxis 12 TH®) und mit Budesonid (Symbicort®, Vannair®) sind inhalativ bis zu einem Grenzwert erlaubt. Salmeterol (Sere-vent®) hat inhalativ keine beschränkte Dosierung.

Terbutaline (Bricanyl®) und Feneterol (Partusisten®) verlangen jedoch immer noch nach einer Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ). 
Generell muss eine ATZ beantragt werden, wenn Salbutamol oder Formoterol in höherer Dosierung eingenommen werden muss (im Voraus für Athleten des RTP+NTP/Team-Sport I, ansonsten im Nachhinein).

Diuretika und andere maskierende Substanzen (S5)

Stimulanzien (S6) UND Narkotika (S7)

Cannabinoide (S8):
Natürliche oder synthetische Cannabinoide bleiben in den Wettkämpfen bei allen Sportdisziplinen verboten.

Glukokortikoide (S9):
Glukokortikoide (unter anderem Kortison) bleiben oral, intravenös, intramuskulär oder anal verabreicht verboten.
Eine ATZ ist für alle diese Verabreichungsarten nötig.
Alle anderen Verabreichungsarten (intraartikulär, periartikulär, peritendinös, peridural, intradermisch, topisch oder inhaliert) sind ohne Einschränkung erlaubt.

Blutmanipulationen oder Blutprodukte (M1)

Chemische und physische Manipulation (M2):
Infusionen und/oder Injektionen, die einen Wert von 50 ml pro 6-Stunden-Periode übersteigen, sind verboten, ausser diese werden legitim anlässlich eines Spitalaufenthaltes oder klinischer Untersuchungen durchgeführt.

Genetisches Doping (M3)

Verbotene Substanzen in einigen Sportarten (Alkohol und Betablocker – P1 und P2):
Wir schätzen, dass es für unsere betroffenen Athleten nicht allzu viele Änderungen auf der Liste 2014 gibt und dass sie die ATZ-Formulare direkt auf www.antidoping.ch beziehen können.

Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)
Müssen Sporttreibende eine verbotene Substanz einnehmen (bzw. eine verbotene Methode anwenden), können sie einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken stellen.
Das Vorgehen zur Einreichung einer ATZ ist abhängig von der eventuellen Zugehörigkeit zur Zielgruppe des jeweiligen Kontrollpools (jeder Athlet muss bei unserem Verband selber sicherstellen, welcher Zielgruppe er angehört). 

(Wichtigste) Vorbedingungen: 

  • Die verbotene Substanz oder Methode ist für die Behandlung zwingend notwendig und es besteht keine angemessene therapeutische Alternative dazu.
  • Die beantragte Therapie bewirkt keine zusätzliche Leistungssteigerung, ausser der Rückkehr zum Zustand normaler Gesundheit, wie er nach der Behandlung einer ärztlich festgestellten Krankheit zu erwarten ist.

Im Vorfeld: Ein ATZ-Antrag muss im Prinzip 30 Tage vor Beginn der Behandlung, zusammen mit allen nützlichen medizinischen Dokumenten, eingereicht werden.

Ein ATZ-Antrag kann auch nachträglich eingereicht werden: Bei einer notfallmässigen Behandlung eines Athleten, der nicht den Gruppen RTP oder NTP  angehört, resp. nach erfolgtem Dopingtest innerhalb der genannten Gruppen.
Der ATZ-Antrag muss dann innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Aufforderung durch Antidoping Schweiz vorgelegt werden.
Achtung – in diesem Fall müssen die notwendigen medizinischen Dokumentationen (und Abklärungen) vor dem Beginn der fraglichen Behandlung erfolgt sein! 

Jene unserer Athleten, welche sich einer solchen Behandlung unterziehen müssen, wollen deshalb bitte bereits im Voraus einen ATZ-Antrag stellen. Sie finden das Formular auf www.antidoping.ch.

Wenden Sie sich an die Mitglieder der Medizinischen Kommission unseres Verbands – sie werden Ihnen gerne allfällige Fragen beantworten und stehen Ihnen beim weiteren Vorgehen zur Seite.
Die Medizinische Kommission unseres Verbandes dankt Ihnen für die gute Zusammenarbeit im Kampf um einen sauberen Sport.

Dr méd. Edmond Pradervand, 
1580 Avenches, ed.prader@bluewin.ch, Mobile 079 233 06 86
Dr. med. Daniel Güntert, 
9630 Wattwil, d.guentert@hin.ch, Mobile 079 407 33 13

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