Ab dem 1. Januar 2020 werden vermehrt Passkontrollen an Pferdesportveranstaltungen durchgeführt werden. Gemäss Artikel 6.2 des Generalreglements (GR) des SVPS muss der Pferdepass an Pferdesportveranstaltungen vorgewiesen werden können, andernfalls muss die Jury das betreffende Pferd von der entsprechenden Prüfung ausschliessen (Art. 11.2 Abs. 4 Bst. c GR). Zudem muss die Jury Pferde von der Veranstaltung ausschliessen, die aus veterinärmedizinischer Sicht - beispielsweise aufgrund von fehlenden Impfungen - für einen Einsatz in der entsprechenden Prüfung als nicht wettkampftauglich erscheinen (Art. 11.2 Abs. 3 GR Bst. d).
Pierre-Alain Glatt
Vorsitzender Veterinärkommission