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Dossier: Tierschutz & Ethik

Nimms locker! Alles über die neue Nasenbandregelung

13 Januar 2020 16:00

Nach langer, sorgfältiger Vorbereitung wurde am 1. Januar 2020 in der Schweiz in allen Pferdesportdisziplinen die neue Nasenbandregelung eingeführt, wonach zwischen Nasenrücken und Nasenband 1,5 cm Platz sein müssen.

Korrekte Verschnallung eines hannoveranischen Nasenbandes. (Foto: SVPS/Nadine Niklaus) Korrekte Verschnallung eines hannoveranischen Nasenbandes. (Foto: SVPS/Nadine Niklaus)

Die Wissenschaft hat längst bewiesen, dass ein zu eng verschnalltes Nasenband beim Pferd zu Atemproblemen, Schluckbeschwerden, Verspannungen und Stress führt. Dies hat schon den dänischen und den niederländischen Pferdesportverband dazu veranlasst, eine verbindliche Regelung zu erlassen, wie eng dieser Riemen verschnallt sein darf - nämlich so, dass zwischen Nasenrücken und Nasenriemen 1,5 cm Platz vorhanden sind. Auch in Neuseeland muss zwischen Nasenband und Nasenrücken ein Finger Abstand vorhanden sein. Im Sinne einer europäischen Einheitslösung hat sich der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) entgegen dem ursprünglichen Vorschlag von 2 cm nun ebenfalls auf 1,5 cm festgelegt.

 

Stichproben am Turnier

Grundsätzlich ist für die Kontrolle des Nasenbandes auf dem Concoursplatz der Jurypräsident bzw. der Technische Delegierte zuständig. Sie können Jurymitglieder oder weitere Offizielle damit beauftragen, die Messungen vorzunehmen. Stichproben können sowohl während der Aufwärmphase als auch nach dem Verlassen des Vierecks bzw. des Parcours vorgenommen werden - und dies in allen Disziplinen und auf allen Leistungsstufen.

Objektive Messungen dank Schablone

Die alte Faustregel, wonach das Nasenband zwei Fingern Platz lassen soll, ist nach wie vor eine gute Referenz. Um jedoch Diskussionen über Fingerdicken zu vermeiden und eine objektive Messung zu ermöglichen, kommt auf Turnieren der eigens vom SVPS entwickelte «Zauberstab» zum Einsatz. Ziel war es, Reitern und Offiziellen ein diskretes, handliches und kostengünstiges Messinstrument bereitzustellen, das eine rasche und sichere Handhabung ermöglicht.

Das Messgerät wird von oben nach unten in Haarrichtung auf dem Nasenrücken anliegend unter das Nasenband - inklusive eines allenfalls vorhandenen Sperrriemens - geschoben. Das Messgerät muss bis zur Markierung «1,5 cm» eingeschoben werden können, wobei auch leichter Druck angewendet werden darf. Bei schreckhaften Pferden empfiehlt es sich, das Messgerät von unten nach oben einzuschieben, damit es einfacher wieder herausgezogen werden kann. Die Messung wird bei losen Zügeln durchgeführt.

 

Kulanz im Einführungsjahr

Der Kerngedanke dieser neuen Regelung ist das Pferdewohl. Oftmals wird das Nasenband nicht aus Böswilligkeit gegenüber dem Pferd, sondern schlicht aus Unwissen zu eng geschnürt. So liegt der Fokus der Kontrollen im ersten Jahr (2020) auf der Sensibilisierung der Reiterinnen und Reiter, um einen Lernprozess anzustossen. Wird bei den Kontrollen festgestellt, dass ein Nasenband zu eng verschnallt ist, führt dies also nicht gleich zu einer Disqualifikation. Vielmehr wird der Offizielle zunächst das Gespräch mit der betreffenden Person suchen und sie über die Wirkung von eng verschnallten Nasenbändern aufklären. Natürlich wird sie aufgefordert werden, das Nasenband zu lockern.

Erfolgt die Kontrolle vor dem Start und zeigt sich die Reiterin bzw. der Reiter aufgrund dieser Erläuterungen einsichtig und passt die Zäumung an, macht der Offizielle einen entsprechenden Vermerk im Juryrapport, jedoch ohne den Namen der Reiterin bzw. des Reiters zu nennen. Dieser Eintrag dient ausschliesslich statistischen Zwecken. Die Reiterin bzw. der Reiter darf nun in der Prüfung starten. Ist die Reiterin bzw. der Reiter jedoch uneinsichtig, hat dies ebenfalls einen Vermerk ohne Namensnennung im Juryrapport sowie eine mündliche Verwarnung und ein Startverbot in der betreffenden Prüfung zur Folge. Die Jury kann je nach Schwere des Falles aber auch direkt eine schriftliche Verwarnung (eine sogenannte «gelbe Karte») aussprechen. Zwei schriftliche Verwarnungen innerhalb von 12 Monaten - unabhängig davon, aus welchem Grund sie ausgesprochen wurden - haben eine Meldung an die Sanktionskommission des SVPS zur Folge, die dann über weitere Massnahmen wie Bussen oder Sperren entscheidet.

Wird ein Pferd-Reiter-Paar nach dem Verlassen des Parcours bzw. des Vierecks kontrolliert und zeigt sich die Reiterin bzw. der Reiter aufgrund der Ermahnung einsichtig, wird nur ein namenloser Vermerk für die Statistik im Juryrapport gemacht - die Reiterin bzw. der Reiter wird trotz zu engem Nasenband nicht disqualifiziert, und das Sportresultat bleibt bestehen. Uneinsichtige Reiterinnen und Reiter, die die Prüfung bereits absolviert haben, werden mündlich verwarnt und disqualifiziert bzw. in schweren Fällen schriftlich verwarnt.

Dieses Vorgehen gilt für das Einführungsjahr 2020, in dem der SVPS noch etwas Kulanz walten lassen möchte, damit sich die Reiterinnen und Reiter mit der neuen Regelung vertraut machen können. Diese ersten Erfahrungen werden während der Saison ausgewertet, und es wird entschieden, wie ab 2021 vorgegangen wird.

 

FEI lässt nicht locker

Heute ist unbestritten, dass ein zu eng verschnalltes Nasenband das Wohlbefinden der Pferde beeinträchtigt, und es wurden in den letzten Jahren verschiedene wissenschaftliche Studien vorgelegt, die die Auswirkungen der verschiedenen Verschnallungen dokumentieren. Auch der Weltreiterverband (FEI) hält in seinem Verhaltenscodex für das Pferdewohl fest: «Ausrüstungsgegenstände müssen so ausgestaltet und angepasst sein, dass sie dem Pferd weder Verletzungen noch Schmerzen zuführen.»

Was das konkret bedeutet, erläutert die FEI in ihren Handbüchern für die Stewards, wobei hinsichtlich der Verschnallung des Nasenbandes nicht nur uneinheitliche Regelungen für die einzelnen Disziplinen gelten, sondern diese insgesamt dem heutigen Forschungsstand widersprechen. So wird angegeben, dass die korrekte Verschnallung des Nasenbandes im Rahmen der Ausrüstungskontrolle nach Verlassen des Vierecks bzw. des Parcours zu prüfen ist, und zwar an der Seite des Kopfes! An dieser Stelle ist das Gewebe jedoch äusserst nachgiebig, sodass selbst bei Nasenbändern, die aus wissenschaftlicher Sicht bereits bedenklich eng verschnallt sind, problemlos zwei Finger Platz finden zwischen Backe und Nasenriemen.

Das FEI-Handbuch für Stewards der Disziplin Dressur besagt, dass das Nasenband dann korrekt verschnallt ist, wenn zwischen Backe und Nasenriemen ein Zeigefinger Platz hat. In der Disziplin Springen verlangt die FEI hingegen Platz für zwei nebeneinanderliegende Finger an der Backe, wobei hier präzisiert wird, dass die Verschnallung die Atmung des Pferdes nicht beeinträchtigen darf.

 

Erste Erfahrungen aus den Niederlanden

In den Niederlanden gilt seit April 2019 die Nasenbandregel von 1,5 cm. Eine jüngst veröffentlichte Studie, die im Mai dieses Jahres bei 50 Springpferden und 50 Dressurpferden an verschiedenen Turnieren und in verschiedenen Leistungsklassen in Holland durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass 59% der Konkurrentinnen und Konkurrenten den Abstand von 1,5 cm einhielten, wobei diese Rate in der Dressur 74% und im Springen 44% betrug. Ausserdem hat sich gezeigt, dass diese Rate in der Dressur über alle Leistungsklassen hinweg relativ konstant ist, im Springen jedoch mit steigender Leistungsklasse der Anteil an korrekt verschnallten Nasenriemen abnimmt.

Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Tendenz entwickeln wird, und ob sich in der Schweiz ähnliche Trends abzeichnen werden. Aus ethischer Sicht ist die Einführung dieser Regelung in der Schweiz sicher ein wichtiger Schritt im Sinne eines pferdegerechten Sports.

Cornelia Heimgartner

Zu eng verschnalltes hannoveranisches Nasenband. (Foto: SVPS/Nadine Niklaus) Zu eng verschnalltes hannoveranisches Nasenband. (Foto: SVPS/Nadine Niklaus)

Das Messinstrument lässt sich nicht bis zum Anschlag einführen, das Nasenband der Kandare muss gelockert werden. (Foto: SVPS/Nadine Niklaus) Das Messinstrument lässt sich nicht bis zum Anschlag einführen, das Nasenband der Kandare muss gelockert werden. (Foto: SVPS/Nadine Niklaus)

Bei schreckhaften Pferden kann das Messgerät auch von unten unter das Nasenband geschoben werden. (Foto: SVPS/Nadine Niklaus) Bei schreckhaften Pferden kann das Messgerät auch von unten unter das Nasenband geschoben werden. (Foto: SVPS/Nadine Niklaus)

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