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Online-Nennen für Pferdesportveranstaltungen: Das Nennkontosystem wurde abgelöst

10 März 2023 10:00

Per 1. Dezember 2022 hat der SVPS sein Online-Nennsystem im Bereich der Zahlungen modernisiert. «Pay as you go» lautet das neue Motto bei der Bezahlung einer Nennung. Das heisst, neu werden im Online-Nennsystem die Startplätze direkt gekauft oder bis zum Nennschluss reserviert und dann bezahlt.

Die folgenden Zahlungsmöglichkeiten stehen wie bisher zur Verfügung: Kreditkarte VISA oder MasterCard, Debitkarten sowie PostFinance E-Finance und PostFinance Card oder TWINT. Künftig wird es jedoch nicht mehr möglich sein, per E-Banking zu bezahlen. Guthaben auf den bestehenden Online-Nennkonten werden bei den nächsten Nennungen automatisch verrechnet und ein möglicher Restbetrag muss bezahlt werden.

Warum diese Umstellung?

Der SVPS verwaltet mit den Online-Nennkonten Kundengelder, die im Bezug auf finanz-regulatorische Vorgaben nicht mehr tragbar sind. Auch stellt es einen hohen administrativen Aufwand dar, inaktive Nennkontobestände, die nicht abgeholt werden, den rechtmässigen Inhabern zurückzuüberweisen. Der SVPS musste dazu in der Vergangenheit Negativ-Zinsen auf den Nennkonto-Guthaben bezahlen. Aus diesen Gründen sieht sich der SVPS gezwungen, diese Umstellung vorzunehmen.

«Pay as you go» - direktes Bezahlen der Nenngelder

Das neue Bezahlsystem sieht folgende Szenarien (Nennvarianten) vor:

A: Ich nenne wie gewohnt Pferd und Reiter via my.fnch.ch auf die Prüfung Nr. XY an der Veranstaltung XY. Mit meiner sofortigen Bezahlung des Nenngeldes für diese Prüfung ist mein Startplatz gekauft und somit definitiv. Am Nennschluss wird das Nenngeld an den Veranstalter weitergeleitet. Für mich besteht somit nach der Bezahlung kein Handlungsbedarf mehr.

B: Ich nenne wie gewohnt Pferd und Reiter via my.fnch.ch auf die Prüfung Nr. XY an der Veranstaltung XY, bezahle das Nenngeld aber noch nicht. Die Nennung ist für mich somit bis zum Nennschluss (provisorisch) reserviert. Spätestens am Tag des Nennschlusses muss ich meine Nennung jedoch bezahlen, ansonsten verfällt die Nennung und das Nenngeld kann nicht an den Veranstalter übermittelt werden.

Achtung: Diese Szenarien gelten auch für Nennungen, die mit einem Restguthaben auf dem Online-Nennkonto verrechnet werden. Der Restbetrag kann auch sofort oder bis spätestens zum Zeitpunkt des Nennschlusses bezahlt werden.

Nennungen in der Nachnennphase

Nennungen in der Nachnennphase müssen wie bisher direkt beim Vornehmen der Nennung bezahlt werden. Hier ändert sich an der heutigen Praxis nichts.

Ab dem 1. Januar 2023 kann der Veranstalter die Höhe der Nachnenngebühr jedoch frei bestimmen. Das heisst, es müssen nicht mehr zwingend CHF 5.- zusätzlich aufgeschlagen werden (siehe Anpassungen 2023 von Art. 4.7 Abs. 3 des Generalreglements).

Info-Mail an die Reiter:innen

Definitive Nennungen werden wie bisher per E-Mail nochmals bestätigt. Für noch nicht bezahlte Nennungen (also provisorische) werden zwei Erinnerungsmails, vor Nennschluss, mit der Aufforderung zur Begleichung versendet. Um sicherzugehen, dass diese E-Mails auch ankommen beziehungsweise gesehen werden, muss allenfalls der Spam-Order noch geprüft werden.

Weitere Informationen:

Nadia Czudek, Verantwortliche Finanzen, E-Mail: n.czudek@fnch.ch, Tel. +41 (0)31 335 43 45

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